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Ländereien, mit Bezug auf die Schenkungen an die Eisen-
bahnen, „sind gänzlich der Willkür der Eisenbahngesell-
schaften unterworfen. Sie können große Strecken veräußern,
wenn sie wollen, und es gibt keine Maßnahmen, diesen Teil
des Nationalbesitzes der ackerbautreibenden Klasse zu
sichern,“ Der ganze parlamentarische Apparat mußte nicht
nur dazu herhalten, den Farmer am Landerwerb zu hindern
und den Grund und Boden den Gesellschaften zu übergeben,
sondern wurde außerdem dazu gebraucht, diese Gesell-
schaften von der Besteuerung des auf betrügerische Art
erworbenen Landes zu befreien. „Um der Besteuerung zu
entgehen,“ fährt Phillips fort, „hatten die Eisenbahngesell-
schaften einen Zusatzparagraphen erwirkt, wonach sie
das Verleihungsdokument erst ausgehändigt bekamen, wenn
sie eine kleine Vermessungsgebühr bezahlt hatten. Die
Bezahlung dieser Summe vermieden sie ängstlich oder be-
zahlten sie doch erst, wenn sie an einen Käufer Terrain
verkaufen konnten, bei welcher Gelegenheit sie die Ver-
messungsgebühr bezahlten und die Dokumente über den
verkauften "Teil bekamen. Auf diese Art haben sie Millio-
nen von Morgen zu Spekulationszwecken zurückgehalten
und eine Preissteigerung abgewartet, ohne Steuern zu be-
zahlen, während die Farmer auf angrenzenden Terrains
Steuern bezahlen mußten“).
Phillipps streift diese Tatsache nur gelegentlich, als sei
sie nicht von großer Bedeutung.
Doch ist sie wohl einer näheren Erwägung wert. Die
Geldaristokratie der Vereinigten Staaten ist genau so vor-
gegangen wie die Aristokratie in der alten Welt, die auch
ihre Besitzungen durch Gewalt und Betrug bekommen
und dann die Gesetze so gestaltet hat, daß diese Be-
sitzungen steuerfrei blieben.
Freilich, um „den kleinen Leuten“ beizuspringen und
sie zu ermutigen, den Westen zu besiedeln, wurde an-
scheinend das „Wüstenland“gesetz ausgearbeitet, und
manche begeisterte und pathetische Rede wurde im Kon-
greß gehalten, als dies Gesetz zur Annahme kam. Kraft
dieses Gesetzes, hieß es, konnte ein Mann sich auf 640 Morgen
1) Labor, Land and Law, S. 338—339.