Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

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Der Diebstahl von Staatsland ist ohne Unterbrechung 
bis auf den heutigen Tag fortgesetzt worden und wird 
zweifellos erst aufhören, wenn das letzte gute Land fort- 
gegeben ist. 
Ein vor kurzem erschienener Bericht von H. H. Schwartz, 
dem Vorsitzenden der Ackerbauabteilung im Ministerium 
des Innern, der an Sekretär Garfield vom gleichen Departe- 
ment gerichtet ist, läßt erkennen, daß allein in den beiden 
Jahren 1906—1908 Staatsland im Werte von annähernd 
110 Millionen Dollar hauptsächlich westlich vom Mississippi 
von kapitalistischen Gesellschaften und Privatpersonen 
auf betrügerische Art beschlagnahmt sei. Dieser Bericht 
enthält mehr als 32 000 Fälle solcher Bodenschwindeleien. 
Die Betrügereien seitens der verschiedenen kapitalistischen 
Gesellschaften zur Erlangung großer Erzlager in Alaska 
und unschätzbar wertvoller T’errains mit Wasserkraft in 
Montana und anderswo führen einen der großen öffent- 
lichen Skandale herbei, der an anderer Stelle in diesem 
Buche ausführlich besprochen werden wird, 
Wenn man die kleinen, verwirrenden Einzelheiten der 
letzten siebzig Jahre beiseite läßt und das Augenmerk auf die 
große Entwicklung richtet, ergibt sich das folgende ver- 
blüffende Resultat: Vor hundert Jahren gab es keine Eisen- 
bahnen; heute haben die Eisenbahnen nicht nur einen er- 
staunlich großen Besitz, der dem Volk genommen wurde, 
sondern sie diktieren, zusammen mit verbündeten kapita- 
listischen Interessen, das politische, wirtschaftliche und so- 
ziale Schicksal des amerikanischen Volkes. Diese ganze 
Umgestaltung hat sich in verhältnismäßig kurzer Zeit 
vollzogen, meistens sogar in unseren Tagen. Gar nicht 
lange vorher noch bettelten und klagten die Gründer 
der Eisenbahnen, bestachen und betrogen; und wäre das 
Gesetz zur Anwendung gekommen, so wären sie als Ver- 
brecher verurteilt und mit Gefängnis bestraft. Und heute 
sind diese selben Männer oder ihre Erben in dem blen- 
denden Glanze ihres Reichtums ungekrönte Könige, die die 
volle Verwaltungsmacht in Händen haben und imperiale 
Befehle erteilen, denen Kongreß, Parlamente, Konvente 
und Volk gehorchen müssen.
	        
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