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schränkte Vorzugsstellung einräumten, weil hier die lange
vorherrschende Geistesrichtung wenig oder gar nichts von
der Staatsgewalt, um so mehr jedoch von der persönlichen
Initiative findiger und geschäftskundiger Kapitalbesitzer
erhoffte und ihnen deshalb jederzeit entsprechend großmütig-verschwenderisch
entgegenkam:
Trotz diesem einheitlichen Grundzug heben sich, alle berechnende
und verwirrende Korruption vorläufig beiseite
gelassen, bei näherem Zusehen, mit der Zeit recht verschiedene
Etappen, sowohl der allgemeinen Wertentstehung wie
der persönlichen Wertaneignung, scharf gegeneinander ab.
Bis zu den Unabhängigkeitskämpfen mit England und
teilweise noch weit in das neunzehnte Jahrhundert hinein
;tand der alte feudale und feudalähnliche Großgrundbesitz
weitaus an der Spitze der Reichtumsverkörperungen :
nur daß die ersten Landerwerbungen, nicht nur der vollund
halbsuveränen Kolonialgesellschaften, sondern auch
der angesehenen englischen und holländischen Familien,
trotz der Loslösung von den meist recht kümmerlichen
Hafen- und Küstenstädten, überwiegend mit dem Handel
zusammenhingen.
In den Neuniederlanden, also wesentlich im Stromgebiet
des Hudson mit Neuamsterdam (New York) als Einfallstor,
finden wir sowohl die holländische Westindienkompanie
wie die „Patrone‘“ mit ausgedehnten Grundherrschaften
und weitgehenden ausschließlichen Grundherrschaftsrechten
ausgestattet. So war Kilian van Rensselaer,
an dessen Namen heute noch verschiedene Orts- und
Grafschaftsbezeichnungen erinnern, ein Amsterdamer Perlenhändler
und einer der Direktoren der Westindischen
Kompanie — man behauptet allerdings, daß er selber niemals
in Amerika geweilt habe, sondern Zeit seines Lebens
einer der absentee landgraves geblieben sei, die ihren Besitz
lediglich durch Agenten verwalten ließen. Für einen
ganz nominellen Kaufpreis erwarb van Rensselaer ein Riesengebiet
von Indianerland am Westufer des Hudson:
gegen 700 000 Acre groß, etwa mit den heutigen Graf-