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Details kamen im Senat der Vereinigten Staaten in der De-
batte über das Postdampfergesetz am 9. Juni 1858 zur Sprache.
Die Regierung hatte damals vor mehr als einem Jahrzehnt
die Politik eingeschlagen, den Dampfschiffgesellschaften große
Subsidien für die Beförderung der Post zu bezahlen. Doch
waren diese Subsidien nicht die einzige Bezahlung, welche die
Schiffseigentümer erhielten. Hinzu kam noch das „Porto“ —
d. h. der Vollertrag der Portobelastung der beförderten
Briefe. In damaliger Zeit war das Überseeporto ungeheuer
hoch und lastete besonders schwer auf einer Klasse von Men-
schen, die am wenigsten imstande war, es zu tragen. Etwa drei
Viertel aller mittels der Dampfer beförderten Briefe war von
Auswanderern geschrieben. Sie mußten für einen einzelnen
Brief 24 oder 29 Cent bezahlen. 1851 betrug das Übersee-
porto nicht weniger als eine Million Dollar; drei Viertel dieser
Summe stammten direkt von der arbeitenden Klasse.
Die Beamtenbestechung
Um ihre Subsidien außer dem „Porto“ zu bekommen,
bestachen die Schiffseigentümer die Postbeamten und die
Kongreßmitglieder auf mancherlei Art. „Ich habe kon-
statiert,“ sagte Senator Toombs in einer Rede im Senat der
Vereinigten Staaten am 9. Juni 1858, „daß niemals eine Ver-
waltung Energie genug gehabt hat, die Dampferverträge ab-
zulehnen ... Ich könnte mehr als ein Dutzend solcher Kon-
trakte anführen . .. Eine Million Dollar jährlich ist ein Faktor,
der sich bemerkbar machen wird. In zehn Jahren sind es
zehn Millionen Dollar, und dann wird es sich bemerkbar ge-
macht haben. Ich weiß, die Gesetzgebung wird dadurch
demoralisiert. Ich habe gesehen, wie die Staatskasse mit
Hilfe dieser Gelder geplündert wurde . . .1)“
Mit Hilfe dieser systematischen Bestechung erlangten die
Schiffseigentümer viele Millionen Dollar aus Staatsmitteln.
Und was wurde aus diesen erbeuteten Millionen? Zum Teil
betrachteten die Schiffseigentümer sie als Verdienst, zum Teil
wurden sie als privates Kapital zur Erbauung neuer Schiffe
?) The Congressional Globe, First Session, Thirty-fifth Congress, 1857—58,
Bd. 3, S. 2839.