Vereinbarungen mit korrupten Politikern und Richtern
Von 1868 bis 1872 gab Gould, unterstützt von willfähri-
gen Direktoren, 235 000 weitere Aktien aus!). Dieser Betrug
konnte sehr leicht ausgeführt werden, da der Tweedsche
Apparat zur Verfügung stand. Um Tweeds Einverständnis
zu erlangen, wurde er zum Direktor der Erie-Eisenbahn ge-
macht und außerdem mit bedeutenden Summen be-
stochen?). Mit Tweed als Verbündetem hatten sie alle Richter
„u kommandieren, die ihm ihr Avancement verdankten.
Barnard, eines der willigsten Werkzeuge Tweeds, ließ sich
ebenfalls von Gould und Fisk kaufen. Als die englischen
Aktionäre eine große Anzahl Aktien einreichten, die für
eine neue Verwaltung stimmen sollten, ließ Barnard es zu,
daß die Stimmen für Gould und Fisk gezählt wurden. Ein
andermal sprachen Gould und Fisk bei Barnard vor und
setzten eine gerichtliche Verfügung durch, während er beim
Frühstück saß.
Größtenteils mit Hilfe dieser korrupten Allianz mit dem
Tweed-Konzern konnte Gould die Riesenschwindeleien
der Jahre 1868 bis 1872 durchführen.
Gould war unstreitig die Seele dieser Transaktionen;
Fisk und die anderen führten nur seine Angaben aus. Gould
gab 1873 einer Untersuchungskommission des New Yorker
Parlaments gegenüber zu, daß er in den drei voraufgehenden
Jahren große Summen an Tweed und andere gezahlt
und daß er weitere große Beträge verausgabt habe, die der
Beeinflussung der Parlamente oder der Wahlen dienen
sollten. Diese Summen wurden in den Büchern der Erie-
Bahn scherzhafterweise auf das „Kautschuk-Konto““ gesetzt.
Gould gab in seiner zynischen Weise weitere Auskünfte.
Er könne sich genau erinnern, sagte er, daß er die Gewohn-
heit gehabt hätte, Geld in die verschiedenen Bezirke des
Staates zu senden, um die Wahlen von Senatoren und Kon-
greßmitgliedern zu beeinflussen. Er fügte hinzu, daß „diese
Ausgaben sich in der Regel besser bezahlt machten, als
1) Fisk wurde 1872 von einem Nebenbuhler in einem Streit um seine Mätresse
ermordet. Sein Tod änderte nichts an Goulds Plänen,
2) Documents of the Board of Aldermen 1877, Teil 2, Nr. 8. S. 49.