Full text : Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

in jedwedem der zahlreichen Produkte, die sie selbst vertrieb,
 zu verbieten. Das war von großem Einfluß auf den
Grundcharakter der hervorstechenden Vermögen des nächsten
 und übernächsten Jahrhunderts. Daraus, daß die eingeborenen
 Industrien verboten oder ihre Erzeugnisse nicht
nur von der Holländisch-Westindischen Gesellschaft in
Neu-Niederland, sondern auch anderwärts in den Kolonien
von anderen Gesellschaften monopolisiert wurden, folgte,
daß der Grundstock großer Privatvermögen Bodenbesitz
mit Ackerbau als Begleitfaktor wurde. Die Wirkungen
dieser fortgesetzten Politik zeigten sich recht eigentlich
“Ist später, als England viele Arten kolonialer Manufaktur
 durch ein Gesetz nach dem anderen lahmlegte.
Der feudale Charakter der holländischen Kolonisation, wie
sie von der Holländisch-Westindischen Gesellschaft betrieben
 wurde, mußte notwendig große Landbesitzungen
erzeugen, deren Wert nicht so sehr im Ackerbau lag,
wie in Virginia, Maryland und später in den Karolinen
und in Georgia, sondern in den natürlichen Schätzen
des Landes. Das herrliche Nutzholz der Urwälder brachte
beim Export kolossalen Verdienst, und wo ein Landbesitz
 an einen Fluß oder eine Seeküste grenzte, ergaben
sich höchst wertvolle Fischereirechte. Damals waren die
Flüsse mit großen Mengen von Fischen gefüllt, womit der
Flußfischfang von heute nicht zu vergleichen ist. Je mehr
Einwanderung und Besiedlung zunahmen, und je mehr
Schiffe ihre Fracht hin und her trugen, um so wertvoller
wurden diese Ländereien.
Um die Erschließung ihrer Kolonien immer noch mehr
aufzumuntern, brachten die Generalstaaten 1635 ein neues
Dekret durch, das die feudale Natur der bewilligten Rechte
bestätigte und stark vermehrte.
Wollte irgendein ehrgeiziger Abenteurer mit einem Satz
bis zur hohen Stellung eines Patrons springen, so waren die
Bedingungen leicht. Alles, was er zu tun hatte, war, eine
Kolonie von 48 Erwachsenen zu gründen, wozu man ihm
sechs Jahre Zeit ließ. Für seine Bemühungen bewilligte
man ihm sogar noch mehr Land als nach dem Gesetz von
1629. Über seine Buchten, Flüsse, Inseln und Festländer
            
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