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zierung stabil, und die Anhäufung großer Bodenbesitzungen
zing später unter englischer Herrschaft noch intensiver vor
sich. In New York befanden sich damals die wichtigsten
kolonialen Ländereien und die wichtigsten Privatvermögen.
Viele der Beamten und Direktoren der Holländisch-
Westindischen Gesellschaft waren Amsterdamer Kaufleute.
Unternehmende, ideenreiche, selbstbewußte Männer, waren
sie auf den Geldmärkten mächtig, wurden aber von der
alten holländischen Aristokratie ausgenutzt und über die
Achsel angesehen. Nachdem sie Reichtümer zusammen-
gescharrt hatten, geizten diese Kaufleute danach, Gründer
großer Besitzungen zu werden und als mächtige Fürsten
inmitten weiter Besitzungen zu leben, wenn es auch
eigentlich Einöden wären. Zu diesem Ehrgeiz gesellte sich
das kaufmännische Motiv, das Land, woher die Felle,
Pelze und Nutzhölzer kamen, und die fischreichen Wasser
selbst zu besitzen.
Einer dieser Direktoren war Kiliaen van Rensselaer, ein
Amsterdamer Perlenhändler. 1630 kauften seine Agenten
den Indianern für ihn eine Besitzung von 24 Meilen Länge
und 48 Meilen Breite an dem Westufer des Hudson ab.
Sie war schätzungsweise 7000 Morgen groß und umfaßte
die jetzigen Grafschaften Albany, Rensselaer, einen Teil
der Grafschaft Columbia und einen Streifen des heutigen
Massachusetts. Und was war der Preis für diesen weiten
Besitz? Die Register erwähnen freigebigerweise „gewisse
Mengen Wolltuch, Äxte, Messer und Muschelschnüre“‘,
mit anderen Worten: der Perlenhändler bekam ihn fast
umsonst. (Es wird zwar gesagt, Kiliaen van Rensselaer
hätte Amerika besucht, es scheint aber erwiesen, daß er
niemals dort war, sondern sich durch Agenten vertreten
ließ. Dabei war er der mächtigste aller Patrone.) Zwei
andere Direktoren — Godyn und Bloemart — wurden
Eigentümer großer Feudalstaaten. Einer davon, worin
jetzt New Jersey liegt, umfaßte 64 Quadratmeilen.
So schlugen diese Direktoren zwei Fliegen mit einer
Klappe. Ihr Stolz war befriedigt durch die unumschränkte
Herrschaft über unermeßliche Areale, und gleichzeitig gab
ihnen der Besitz des Landes die mannigfachen Vorteile