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wird aber zu überwinden sein, wenn die neuen Tarife nicht
höher sein werden, als auf einzelnen bestehenden Linien
und wenn bei der Konzessionierung neuer Linien die Annahme
der neuen Tarife zur Bedingung für die Erteilung der
Konzession gestellt wird.
Bei einzelnen im Betriebe stehenden und an der Krankheit
der Unrentabilität oder gar des Betriebsdefizites laborierender
Lokalbahnen wird die nachträgliche Bemessung der Tarife
zu der Überzeugung führen, daß sie nicht gebaut worden
wären, wenn man die Tarifeinheitssätze nach den richtigen
Grundlagen bemessen hätte. Ich verweise hier z. B. auf die
Linie Neuhof-Weseritz, für welche auf Grund der Daten in
der letzten Tabelle VII enorm hohe Tarife festgesetzt werden
müßten, wenn auf die Rentabilität Bedacht genommen werden
sollte,
Wenn auch mit der Erstellung der Tarife die wichtigste
Aufgabe des Kommerzialisten gelöst ist, so bleibt ihm doch
noch viel Arbeit während des Betriebes zu leisten übrig, da
es durch besondere Maßnahmen (Ausnahmstarife etz). Transporte
zu gewinnen heißt, die sonst entweder dem Straßenfuhrwerke
zufallen würden, oder überhaupt nicht möglich
wären.
Trotzdem ich mich aus triftigen Gründen für die Erhöhung
der Tarife einsetze, würde ich es ‚dennoch für un-Wirtschaftlich
halten, wenn man auf Lokalbahnen lieber an
dem Bareme festhalten und unausgenützte Züge führen wollte,
statt von Fall zu Fall durch Ausnahmstarife und sonstige Begünstigungen
den Transport zu beleben und die Einnahmen zu
vermehren, Jede Aktion in dieser Richtung wird selbstverständlich
nur auf Grund der vollen Kenntnis der örtlichen
Verkehrsverhältnisse und eingehender Erwägung aller Umstände
unternommen werden dürfen, Es wird daher Aufgabe
der Bahnverwaltung sein, diese Grundlage auch sicherzustellen.
In der Organisation des Lokalbahndienstes bei den Öösterreichischen
Staatsbahnen ist dafür vorgesorgt, denn der Betriebsleiter
ist das berufene Organ, welches infolge der stetigen
und innigen Berührung mit den Lokalinteressenten dieser Aufgabe
leicht gerecht zu werden vermag.