Object: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

schwerere Sorte. Wenn man die Beamten, die Verwaltung fragt; 
warum eigentlich dieser oder jener, von dem es bekannt ist, daß er 
aus politischen Gründen im Gefängnis sitzt, wie ein gemeiner Ver- 
brecher behandelt wird, so heißt es: Der Mann ist nicht zur Ge- 
fängnisstrafe oder zur Internierung verurteilt, sondern zum Zucht- 
haus, und der zum Zuchthaus Verurteilte ist kein politischer Ge- 
fangener. Diese Art der Behandlung ist geradezu lächerlich, Kann 
denn die Art der Strafe die Natur des Delikts bestimmen? In keinem 
Falle. Nach dieser Auffassung z. B. ist jemand; der zu Zuchthaus 
schlechthin verurteilt ist, ein gemeiner Verbrecher; berücksichtigt 
aber das Gericht irgendeinen Milderungsgrund und verwandelt die 
Zuchthausstrafe in eine Gefängnisstrafe oder in Internierung, so ist 
er ein politischer Gefangener, bekommt die Qualifikation eines po- 
litischen Gefangenen; das Verbrechen aber ist ein und dasselbe, 
Auf diese Weise wollte ich nur illustrieren, wie in Jugoslawien 
die politischen Gefangenen zu gemeinen Verbrechern gestempelt 
werden. In Wirklichkeit ist die Behandlung der politischen Ge- 
fangenen noch schlechter als die der ärgsten gemeinen Verbrecher, 
Ich werde in einigen Worten die Methode des Strafvollzugs auf- 
zeigen. 
Die jugoslawischen Gefängnisse und Zuchthäuser werden nach 
dem sogenannten irländischen System verwaltet, Nach diesem kommt 
der Gefangene vorerst in die Einzelhaft, darin muß er mindestens 
zwei Monate sitzen, Wir haben aber auch Fälle, wo er drei, vier, 
sechs Monate in dieser sogenannten Quarantäne sitzen muß, 
Ferner dürfen die politischen Gefangenen nie zusammen in einem 
Zimmer sein, Wegen Raubmord Verurteilte — es mögen zehn Leute 
einer Bande sein — kommen in ein Zimmer, Wenn es aber politische 
Häftlinge sind, zwei oder drei, werden sie streng separiert,. Wenn 
sie zufällig auf dem Hof der Anstalt oder sonst bei einer Gelegenheit 
zusammenkommen, dürfen sie nicht zusammen sprechen, jeder 
Fall wird mit einer Disziplinarstrafe geahndet, Die erste Strafe ist 
ein Tag Einzelhalt, drei Tage, zwei Wochen, ein Monat, drei Monate 
Einzelhaft, und manchmal auf unbestimmte Zeit Einzelhaft. Es gibt 
aber politische Gefangene, die eine endlose Zeit in Einzelhaft waren, 
die fünf Jahre nicht aus der Einzelhaft herauskommen, Ich erinnere 
hier z. B. an Stejitsch, der ein Attentatsversuch verübt hat, Er kam 
tünf Jahre nicht aus der Einzelhaft heraus, Dabei mußte er während 
der ganzen Zeit Ketten tragen. Das ist, besonders im Winter, eine 
sehr schwere Strafe, denn in den Einzelzellen wird nicht geheizt. 
Eine weitere Disziplinarstrafe, die viel Anwendung findet, ist 
das sogenannte Anbinden. Viele werden sich vom Militär her dieser 
Art der Disziplinarstrafe erinnern, Diese Strafe ist gang und gäbe. 
Sechs Stunden Eisen heißt es dort, d, h., man wird sechs Stunden 
angebunden. Diese Art der Strafe wird vom Gesetz für die gemeinen 
Verbrecher verboten, bei politischen Verbrechen findet sie noch An- 
wendung, Genosse Stejitsch hat ungefähr fünf Jahre Ketten ge- 
tragen, viele andere vier Jahre, z. B. Zipuschewitsch, Drei Jahre 
Ketten ist schon eine häufige Sache, Auch gemeine Verbrecher 
tragen Ketten, aber in keinem Fall so lange wie die politischen, 
Die gemeinen Verbrecher können eine bedingungsweise Frei- 
lassung, Beurlaubung in Anspruch nehmen, die politischen Gefange- 
nen haben niemals das Recht dazu, Es gibt keinen einzigen Fall, 
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