Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

244 II. Abidhnitt: Schuldverhältnifje aus Verträgen, 
(auf einer angemeljenen Srift in Weiterverfolgung des ihm durch S 321 zugeftandenen 
Recht ein Hücktrittsrecht zuzugeftehen. Val. Ripr. d. OLG. Bd. 6 S. 44 (Hamburg) 
Stahl a. a. UV. S. 13, Niffen a. a. OD. S, 363, NOS. Bd. 54 S. 358 ff, RegelsSberger 
SeringS Iahrb. Bd. 40 S. 477. A. IM. Dertmann Bem. 3, d zu S 321. . 
Dagegen ift S 326 nicht anwendbar, der Vorleiftungspflichtige hat Leinen Anfpruch, 
Sun oder Sicherheitsleiftung felbitändig zu fordern. Val. Ripr. d. DLÖ- 
5b. 4 S. 222 (Hat der Käufer auf Kredit gekauft, fo ft der Verkäufer nicht etwa nach 
Eintritt der Borausjeßungen des S& 321 berechtigt, nunmehr vom Käufer Annahme b3W- 
Uonahme der Ware unter Zahlung des Kaufyreile8 bzw. Sicherheitsleiftung dafür au Der“ 
[angen), Bol. au RKOS, Bd. 51 S. 170, VBb. 53 S. 62, 244, Kur. Wichr. 1903 Deil. 7 
S. 78, 1904 S, 201, Nipr. d. DLG. Bd. 6 S. 44; Lenel in SIberings SJahrb. Bd. 44 
S. 22, Silberigmidt in Seuff. Arch. Bl. f. RA, 1902 S, 149 ff.; Vland 11 S 140; Siebe 
Das bliraerl. Necht S. 255 Nr. 11. 
$ 322.*) 
Erhebt au8 einem gegenfeitigen Vertrage der eine Theil Klage auf die 
im gefhuldete Leiftung, fo hat die Geltendmachung de8 dem anderen Theile 
zuftehenden RechtS, die Seiftung bis zur Bewirkung der Gegenleiftung zu ver“ 
weigern, nur bie Wirkung, daß der andere Theil zur Erfüllung Zug um Hug 
zur berurtheilen ift. 
_ Hat der Mlagende Theil vorzuleiften, jo kann er, wenn der andere heil 
im Verzuge der Annahme ft, auf Leitung nach Empfang der Gegenleiftung KHagen- 
Auf die Zwangsvollftrecung findet die Vorichrift des S 274 Abi. 2 Ur“ 
wendung. 
©. I, 365, 366; II, 273; 11IL, 316. 
. 1. Die Verurteilung zur Erfüllung Zug um Zug: Wer auZ einem gegen“ 
feitigen Bertrage berechtigt it, Kann die Klage auf die ihm gejhuldete Seijtung 
erheben. Die Behauptung, daß er die ihın vobliegende Gengenleiftung bewirkt oder angeboten 
habe, bzw. daß er zur Bewirkung bereit fet, gehört nicht zum RAlagegrunbde. Die 
Erlaffung eine8 Verfäumnisurteils_auf eine Klage, welche diele Behauptung nicht enthält, 
it daher zuläffig (8 331 Abf. ZBO.). | 
Macht der Beklagte die ihn zufolge S 320 zujtehende ESinrede des nid? 
erfüllten Vertrags geltend, jo muß der Kläger beweifen, daß er erfüllt habe 
wenn er die unbedingte Verurteilung erwirfen will. Crbringt der Kläger diefen Beweis 
nicht, jo erfolgt nicht AWbweifung der Klage, fondern Verurteilung des Beklagten 
zur Erfüllung Zug um Zug, 5. bh. gegen Empfang der dem Beklagten gebührenden 
Segenleiftung (& 274 Abi. 1). Hat Dagegen, Der Beklagte eine ihm als Erfüllung Der 
Segenleiftung angebotene Leiftung al Erfüllung angenommen, jo trifft die Beweitölaft 
den Beklagten, wenn er bdiefe Leiftung deshalb nicht als Erfüllung gelten laffen will, 
ha andere alS die gefchuldete Gegenleittung oder weil He unvollitändig geweien 
ei ($ 363). 
, Wird die Mage im Urkundenprozeffe erboben, fo gebört die Behauptung, daß 
die Gegenleiftung bewirkt oder angeboten fer, nicht zu jenen Zatfachen, melde durch Ur- 
funden bewiejen werden müjfen (S 592 ZBO.). 5 
Auch ein Unnahmeverzug des Beklagten {Hließt die Einrede desfelben und die An“ 
wendbarfeit des Abf. 1 $ 322 nicht aus. Solange der Annabhmeverzug des Schuldners 
dauert, kann der Gläubiger nach 8 322 Abf. 3 das Urteil ebenfo volljtreden lafıen, WIE 
wenn der Schuldner zur Leiftung fOledhthin verurteilt märe. Val. Bem. 3, ferner ROEC. 
Bd. 51 S. 367, Jur. Widhr. 1904 S. 90. | 
2. Ander3, wenn aus dem Klagevorbringen erhellt, daß der Hagende Teil 
nach SGefeß oder vertragsmäßig vorzuleijten hat, 
Hier ift zur Begründung der Klage erforderlich, daß der Kläger behauptet, eY 
die ihm obliegende Leiftung bewirkt oder in foldher Weile angeboten, daB Der 
eflagte fig im VBerzuge der Annahme befinde. Die8 ergibt ich Har aus dem Wejen 
der Vorleiltungspflicht und auZ der Faflung des S 322 AbfaB 2. Chenio Hellwia (Anfprud 
*) Bol. hiezu Dertmann, Leitungen „Zug um Zug” in der Bayr. 3. f. RN. 8b. 1 
S. 10 ff. und 47 ff.; Reuter, Die Verurteilung zur Leitung Zug um Zug nach deutichem 
MeichSrecht, Leinziqa 1909.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.