244 II. Abidhnitt: Schuldverhältnifje aus Verträgen,
(auf einer angemeljenen Srift in Weiterverfolgung des ihm durch S 321 zugeftandenen
Recht ein Hücktrittsrecht zuzugeftehen. Val. Ripr. d. OLG. Bd. 6 S. 44 (Hamburg)
Stahl a. a. UV. S. 13, Niffen a. a. OD. S, 363, NOS. Bd. 54 S. 358 ff, RegelsSberger
SeringS Iahrb. Bd. 40 S. 477. A. IM. Dertmann Bem. 3, d zu S 321. .
Dagegen ift S 326 nicht anwendbar, der Vorleiftungspflichtige hat Leinen Anfpruch,
Sun oder Sicherheitsleiftung felbitändig zu fordern. Val. Ripr. d. DLÖ-
5b. 4 S. 222 (Hat der Käufer auf Kredit gekauft, fo ft der Verkäufer nicht etwa nach
Eintritt der Borausjeßungen des S& 321 berechtigt, nunmehr vom Käufer Annahme b3W-
Uonahme der Ware unter Zahlung des Kaufyreile8 bzw. Sicherheitsleiftung dafür au Der“
[angen), Bol. au RKOS, Bd. 51 S. 170, VBb. 53 S. 62, 244, Kur. Wichr. 1903 Deil. 7
S. 78, 1904 S, 201, Nipr. d. DLG. Bd. 6 S. 44; Lenel in SIberings SJahrb. Bd. 44
S. 22, Silberigmidt in Seuff. Arch. Bl. f. RA, 1902 S, 149 ff.; Vland 11 S 140; Siebe
Das bliraerl. Necht S. 255 Nr. 11.
$ 322.*)
Erhebt au8 einem gegenfeitigen Vertrage der eine Theil Klage auf die
im gefhuldete Leiftung, fo hat die Geltendmachung de8 dem anderen Theile
zuftehenden RechtS, die Seiftung bis zur Bewirkung der Gegenleiftung zu ver“
weigern, nur bie Wirkung, daß der andere Theil zur Erfüllung Zug um Hug
zur berurtheilen ift.
_ Hat der Mlagende Theil vorzuleiften, jo kann er, wenn der andere heil
im Verzuge der Annahme ft, auf Leitung nach Empfang der Gegenleiftung KHagen-
Auf die Zwangsvollftrecung findet die Vorichrift des S 274 Abi. 2 Ur“
wendung.
©. I, 365, 366; II, 273; 11IL, 316.
. 1. Die Verurteilung zur Erfüllung Zug um Zug: Wer auZ einem gegen“
feitigen Bertrage berechtigt it, Kann die Klage auf die ihm gejhuldete Seijtung
erheben. Die Behauptung, daß er die ihın vobliegende Gengenleiftung bewirkt oder angeboten
habe, bzw. daß er zur Bewirkung bereit fet, gehört nicht zum RAlagegrunbde. Die
Erlaffung eine8 Verfäumnisurteils_auf eine Klage, welche diele Behauptung nicht enthält,
it daher zuläffig (8 331 Abf. ZBO.). |
Macht der Beklagte die ihn zufolge S 320 zujtehende ESinrede des nid?
erfüllten Vertrags geltend, jo muß der Kläger beweifen, daß er erfüllt habe
wenn er die unbedingte Verurteilung erwirfen will. Crbringt der Kläger diefen Beweis
nicht, jo erfolgt nicht AWbweifung der Klage, fondern Verurteilung des Beklagten
zur Erfüllung Zug um Zug, 5. bh. gegen Empfang der dem Beklagten gebührenden
Segenleiftung (& 274 Abi. 1). Hat Dagegen, Der Beklagte eine ihm als Erfüllung Der
Segenleiftung angebotene Leiftung al Erfüllung angenommen, jo trifft die Beweitölaft
den Beklagten, wenn er bdiefe Leiftung deshalb nicht als Erfüllung gelten laffen will,
ha andere alS die gefchuldete Gegenleittung oder weil He unvollitändig geweien
ei ($ 363).
, Wird die Mage im Urkundenprozeffe erboben, fo gebört die Behauptung, daß
die Gegenleiftung bewirkt oder angeboten fer, nicht zu jenen Zatfachen, melde durch Ur-
funden bewiejen werden müjfen (S 592 ZBO.). 5
Auch ein Unnahmeverzug des Beklagten {Hließt die Einrede desfelben und die An“
wendbarfeit des Abf. 1 $ 322 nicht aus. Solange der Annabhmeverzug des Schuldners
dauert, kann der Gläubiger nach 8 322 Abf. 3 das Urteil ebenfo volljtreden lafıen, WIE
wenn der Schuldner zur Leiftung fOledhthin verurteilt märe. Val. Bem. 3, ferner ROEC.
Bd. 51 S. 367, Jur. Widhr. 1904 S. 90. |
2. Ander3, wenn aus dem Klagevorbringen erhellt, daß der Hagende Teil
nach SGefeß oder vertragsmäßig vorzuleijten hat,
Hier ift zur Begründung der Klage erforderlich, daß der Kläger behauptet, eY
die ihm obliegende Leiftung bewirkt oder in foldher Weile angeboten, daB Der
eflagte fig im VBerzuge der Annahme befinde. Die8 ergibt ich Har aus dem Wejen
der Vorleiltungspflicht und auZ der Faflung des S 322 AbfaB 2. Chenio Hellwia (Anfprud
*) Bol. hiezu Dertmann, Leitungen „Zug um Zug” in der Bayr. 3. f. RN. 8b. 1
S. 10 ff. und 47 ff.; Reuter, Die Verurteilung zur Leitung Zug um Zug nach deutichem
MeichSrecht, Leinziqa 1909.