Full text : Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

2, Titel: Gegenfeitiger Bertrag. S 321. 243

Die in 8 321 vorausgefeßte Berfchlechterung muß die Vermögens:
(ange des andern Teils betreffen. Deshalb wird der & 321 regelmäßig mu
praftifd werden bei AUnfprüchen auf Zahlung einer © e 1 fumme, nicht bei
Tolden auf Sad leiftung oder Dienite, Br welche die Vermögenslage
des Pflichtigen ohne Bedeutung ijt. Doch it zu beachten, daß auch Aniprüche
auf Sachleiltungen oder Dienite unter dem Cinflufie anderer Haktoren ich
in Gefdanfprüche umwandeln Können und daß Ddiefen eventuellen Summen»
aniprüchen der Schuß des S 321 nicht erit mit eingetretener Unmöglichteit
der Leitung, fondern {don dann zuzuerfennen it, wenn Umftände in der
Berfon des Vilichtigen die Beforgnis begründen, daß die mittelbar zu
beanipruchende Sache oder Dienftleijtung unmöglich wird. VBal. Niyen a. a. DO.
S. 363. Beifpiel: Der Käufer eines Grundftücs ijt zu einer Anzahlung auf
den Kaufpreis verpflichtet. Der Verkäufer befibt Das Koufgrundftiück nicht
und fann eS fich nur ver[chaffen für einen erorbitant hoben Breis, den aufs
Te jeine inzwijcdhen eingetretene VermögenSverfchlechterung unmöglich
ACHT.
Die Berfhlechterung der Vermögensverhältniffe braucht feine veriOuldete
 zu fein. ;
AnderfeitS glaubt Stahl (S. 60), wie mir {Oheint, mit Recht den Saß
aufitellen zu dürfen, daß Derjenipe Der die Veränderung der Umitände felb]t
ver|chuldet hat, den Mechtsvorteil der Klaufel Für {ih nicht verlangen fann.
Unferes Erachtens fteht einer analogen Anwendung des $ 321 auf
Tatbeftände, in denen die die Gegenleiftung gefährdende Veränderung nicht
direkt die BVermögensverhältnijfe des Berpilichteten berührt, nicht? im Wege.
Wenn aljo (Stahl a. a. ©. S. 11, 72) jemand bei einem berühmten Maler
gegen Borausbezahlung eines Honorar8 von 1000 ME. ein Bild beftellt hat,
aber furz vor Fälligkeit des Honorars der Maler von einer [hweren Krank
heit befallen wird, deren Uusgang die Möglichkeit der Ausführung des Bildes
zweifelhaft erfcheinen Läßt, dürfte 8 321, obwohl e8 fich nicht um eine Nenderung
bon Vermögensverhältniffen handelt, analog anwendbar fein, ,
Sedenfall8 jeßt aber S 321 eine ED zur Borleiftung
voraus, Mit Dertmann Bem. 4, Ripr. d. DVLSG. Bd. 4 S, 31 (KXolmar)
glaube ih eine bloße Stundung 3. DB. einer Kapitalrückzahlung nicht als
Borleiftung im Sinne diefes Paragraphen gelten fafjen zu fönnen. Vol.
auch & 111 des RO. über die ZwangsSverfteigerung ujw. A. M. anfcheinend
ROE. in Kur, Wichr. 1903 Beil. S. 33 (Bi. 67).
Die Verfhledhterung muß nah dem Abfehluffe des Vertrags eingetreten
fein. Beitand die den Anipruch auf die SGegenleiftun gefährdende Bers
mögenSlage De8 andern Teils Ihon zur Beit der Stoliebung des Vertrags,
jo findet S 321 feine Anwendung, auch dann nicht, wenn dem VorleiftungsSbflidhtigen
 bie MR des andern ohne fein Verfchulden undekannt
geblieben ift. Val. VLSG. Dresden vom 16, Oktober 1900 und vom 10. Iuli
1900 in Annalen des jächt. DL®. Bd. 21 S. 247, 1ächf. Arch. Bd. 11 S. 503,
Jowie auch Ben. IX, 1, b zu S 433. Im Sale argliftiger Zäufdhung itebt
om Das Anfechtungsredht nad S 123 zu. Durch Konkurseröffnung
wird eine wejentliche Berfhlechterung ber Bergen linie des Schuld»
ner8 gegenüber dem Stande derfelben vor der Konkurseröffnung ‚herbeigeführt,
 wenn auch die Bahlungsunfähigteit {dhom vor der Ronkurseröffnung
3 ‚und beim Wofchlujfe des Vertrages heftand. ROSE. im „Recht“ 1905 S, 77,
die ihm” Beim Vorliegen der erwähnten Borausfeßungen kann der Vorleiftungspflichtige
Denn ei obliegende Leijtung bi? zur Bewirkung der Gegenleiftung verweigern, DE
dadurch es Worleiftungspflicht nicht beitünde. Doch kann der andere Zeil die Ca
88 299 Let daß er wegen der ihn obliegenden SGegenleiftung Sicherheit gemä
- et.
Die Sich itälei i i 8 ; ei i it8leift
dur A jerheitsletitung beftimmt fih nad den 5S 232 {ff.; eine Sicherheitsletitun
A it nicht ansa Tölolen, Ad Ylanck Bem. zu S$ 321 Abf. 3. Eine Set
im 6 $ Öglichkeit, die Einrede des 8 321 durch Sicherheitsleiftung zu bejeitigen, ilt zwar
$ 396 eße nicht beftimmt. Der Borleiftungspflichtige kann auch nicht auf dem Wege des
Machlettt einer Qöfung des Verhältnijies gelangen. Doc it eine längere Untätigfeit des
und Oreungspflichtigen, Verzögerung der Sicherheitsleiftung unter Unftänden nach Zreu
Erhura snben als Fallenlafien Selen Anfpruchs anzufeden. Bol. Staub, Komm. 3. HOB,,
Mn $ 374 S. 1306 und Nijien a. a. DO. S. 363. . 5.
3U feiiten. der Geaner fih weigert, die Leiltung anzubieten oder die Sicherheit
en, {o ift dem BVorleiftungspflichtigen unter Hinweis auf 8 157 BGB, nach Wb-16%


3)
            
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