2, Titel: Gegenjeitiger Vertrag. S 524. 259
; 6. Gegenitände der Anrechnung: Der Schuldner, welcher die SGegenleiftung nach
den Beftimmungen des & 324 Abi. 1 Sab 1 oder Abof. 2 erhält, muß HD auf diefelbe
Teßnen laffen:
7 wa8 er infolge feiner A von der Leiftung erfpart, 3. DB. Auf
mendungen, welche er auf die Bewirkung der Leiltung noch hätte madhen
mülen; Sihhoff, Neber compensatio lucri cum damno (1898) und nach
feinem Borgange Dertmann, Die MNorteilsausgleichung S, 205, Decler a. a. U.
S, 6 {brechen hier nicht unzutreffend von einem damnum cessans im Gegen-
jaß zum Incrum cessans oder entgangenen Gewinn; hieher gehören Reije-
folten zur Arbeitsftelle bei Dienit- bzw. Werkverträgen; AWonüßung von
Werkzeugen und Majchinen, Lohnerfparnifje für Hilisarbeiter.
was er dadurch erwirbt, daß er feine freigemwordene Yrbeitsfraft ander-
Weit verwendet; Diefür hat Eihbhoff, ihın folgend Dertmann S. 205, Decker
a. a. ©. S. 6 den bezeichneten Ausdruck Iucrum EEE übrigens
gehören hieher auch etwaige Neberrefte des untergegangenen eiftungSobjeft8,
3. 5. Sleifch, Fell des gefallenen Tieres und etwaiger Daraus are
Sewinn. Gegen die zu weit gehende Theorie vom „Kecht auf den ingrÜfS-
erwerb“ val. jedoch Bem. 5 zu S 323 und Bem. 7 unten.
was ihm dadurch entgeht, daß er b5Swillig feine freigewordene Arbeits-
fraft nicht verwendet. BISmwilligkeit wird erfordert, D. b. die Ubiicht,
dem Gläubiger zu fhaden, Fahrläffige Unterlafung bildet feinen. ©rund
für die Anrechnung. A der Schuldner gerechte Gründe gehabt, eine ihm
ten Arbeitsgelegenheit auszulhlagen, fo kann von Biswilligkeit Feine
Kede fein; befondere Anftrengungen, anderweitig AUrbeit zu erhalten, werden
ihın nicht auferlegt. Nur wenn er ohne gerechten ®rund die ihn vom
Släubiger oder von anderer Seite gebotene Arbeitsgelegenheit böSwillig
a Olägt, muß er fig den dadurch entgangenen Qohn anrechnen Iaften.”
RTIK. S. 59, 60.
- Böswillig it alfa mehr al8 „vorfäßlich“. Bol. auch Deder a. a. DO.
S. 7; a. MM. Kohler, Lehrb. II S. 30 Bem, IN, 3. (ES genüge daS Bez
wußtf{ein, daß ein anderes vernünftiges Biel ausgeichlofen it.)
„ante Be N EEE Natur der Anrechnung: Der Schuldner muß fich das Eriparte 2C.
tändi nen lajjen“, d: bh. der ®läubiger hat nur ein Recht des Abzugs, nicht einen jelb=
nicht gen Anipruch auf Bezahlung des anrechenbaren Betrags. Befteht die ea
und 7 Geld, fo wird der Gläubiger die Anrechnung in analoger Anwendung der 88 337
d08 am in der Weije vollziehen Fönnen, daß er die Gegenleiftung mur Ch Eritattung
Deleher pe enden ‚Betrags bewirkt. Chenfo Dertmann Bem, 4; a, M. Bland Bem. 2,
Le Vorfchriften des S 473 für entipredhend anwendbar erklärt.
Sür den Dienftvertrag val. hieher im befonderen $ 615 mit Bem. |
Gläus SS verfteht fichH von felbit, daß bei Vorliegen einer unerlaubten Handlung des
auch vB Bent. 2, a) dem Schuldner in eleftiver Konkurrenz mit dem KRechte aus & 324
Sn irn Anfprüche aus 88 823 ff, zuftehen. N
i Sm Hbri ird die rechtliche Natur der Anrechnung aus $ 324 von Decker a. a. D.,
in gen mird die x g
gern ONdere S, 45 {f. zutreffend al8 eine 1pso jure Minderung b3w. Tilgung der Forderung
Seichnet; die Anrechnung it ein Erfüllungsfurrogat. ,
wen Orte Geltendmachung im Prozeffe bildet nicht eine Einrede, fondern eine Ein-
Tache Ren Behauptung einer rechtsvernichtenden oder je nachdem recht&minde rnden Zat-
; Sol Deder a. a. D. S. 56.
Ceiitun jedoch Schuldner in Unkenntnis der Anrechnungsmöglichteit die Vertrags-
Babe De A den Erfüllungsanfpruch volljtändig bewirkt, {o kann er nad S S12 die Heraus-
SO 3Zubiel Geleifteten verlangen. .
die Gene Beweislait. Der Schuldner, welcher bei vorliegender Unmöglichkeit der Leiftung
berich Aenleiftung verlanat, muß beweifen, daß die Unmöglichkeit ‚durch ben Gläubiger
Gegen ijt. Vol. Kuh, Unmöglichkeit S. 40 ff. Der Gläubiger, welcher auf Die
zum EL NB gemäß S 324 Abj. 1 Saß 2 anrechnet, if hezüglich Jeiner Berechtigung
S 617.70 und des Umfangs Dderfelben bewei@pflichtig. Vol. KOES, im „KRecht“ 1905
CeOnung Aibe S, EEE 34 Ti ‚Dezüglic be6 Eee re $ 3b e Zn en
w x Sorichriften Des S 287 . (freie8 Ermelten) ana ; egen
Den Le Recht Deder a. a. OD. S. 57 Anm. 1, Gaupp-Stein, Komm. 3. ZPO. S 287
‘ 647. Val. au ROSE. Bd. 59 S. 154. I
Bem 8 3 ZN eilt fowobl für die obiektive al8 für die Tubjektive Unmöglichkeit, Siehe
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