3, Titel: Uufrechnung. S 396,
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ältere, event. werden alle Forderungen verhältnismäßig Durch die
Aufrechnung getilgt.
8) Diefe Reihenfolge der Tilgung fritt im Falle rechtzeitigen Widerfprudhs
troß gegenteiliger Beltimmung des Aufredhnenden Fraft Gefebe3 ein.
„) Bweifellos i{t die verzährte Forderung al8 eine foldhe zu be-
Handeln, die dem Gläubiger a Sicherheit bietet. Bol. Gold-
“chmidt a. a. D., Breit a. a. U. S. 127 f., neuerding3 (3. Aufl.) au
land Bem. 1 zu 8 397, abweichend von ber früheren Auflage und
gegen Enneccerus, Sehrb. 4./5. Mufl. I, 2 S. 187 Mr. 4, Windicheid-
Riyp I 8 349 Ruf. 3.
Der Widerfpruch gegen die Aufrechnung enthält, menn dem Wideriprechenden
urere Forderungen gegen Se Aufrecdhnenden zufteben, nicht ohne weiteres den in S 396
Seen allenen N IDELDERG gegen die von dem eitre Meter getroffene Beftimmung der
Bd Srung, gegen Die aufgerednet werden Joll. Bayr. Oberft. L®, vom 30. Yuni 1904
‚5 (n. 3.) 6. 329, Seuif. Arch. Bd. 60 S. 90.
3. Mehrheit aufredhenbarer Aktivforderungen (Anfrednungsforderungen) ;
mepreGende Anwendung des 3366 Nbf, 2, Gat auch der aufredhnende Teil
von nt aufredhenbare Forderungen, fo fteht die Beftimmung darüber, welche
Beim liefen Forderungen er zum Yufrechnen verwenden will, feinem freien Belieben an-
der Die Aufrechnung {ft ein gefeblidhes Recht des Schuldners. Der andere Teil kann
Hufen Änfrechnenden hierüber getroffenen Beitimmung nicht widerjpredhen. Trifit der
Gebe Sende feine Beitimmung, fo {ind die Borfchriften des 8 366 Abo|. 2 auch maß:
zur 91 Fir die Reihenfolge, in welcher die Forderungen des aufrehnenden Zeile8
berit gu rechnung fommen. iebei fönnen jedoch nur foldde Forderungen des Aufrechnenden
Yufr Tichtigt werden, bezüglih meldher aus der Aufredhnungserfärung hervorgeht, daß der
tech DEnde {ie zur Aufrechnung verwenden wollte, Wenn der Schuldner erklärt, auf“
Ben en zu wollen, obne daß {ich mit Sicherheit erkennen 1äßt, welche jeiner mehreren
(Bros Morderungen zur Aufrechnung verwendet werden foll, fo ijt feine Erklärung bis zu
Serbollitändigung unmwirfam. Bal. Dernburg II S, 335, land Bem, 3 zu $ 396.
und 4. Schuldet der Aufrechnende dem andern Teile außer der Hauptleiftung Zinfen
lebe Often, jo werden durch die Aufrechnung en die Koften, dann die Zinjen und
to St die SHauptleiitung getilat. Beftimmt der Aufrechnende eine andere Yeihenfolge,
Techn der andere Teil die Aufrechnung ablehnen. Im Ablehnungsfalle ft die Aırf-
ung al3 nicht erfolgt anzufeben. S 367 Abi. 1 und 2).
gebt TaNs die Forderung des Aufrehnenden auf Haupfleiftung, Zinfen und Koften
von. uch wenn mehrere aufrechenbare Forderungen des Aufrecdhnenden in Frage Fommen,
Betz enen eine auf Hauptleiitung, Zinfen und Kojten geht, und der Gejamthetrag den
Yun der Kordberung, gegen die aufgerechnet werden fol, überfteigt, ent{cheidet ebenfalls
Kalt die vom daft urnden beftimmte a eventuell aber wird auch in diejem
Mena Et a predhend anzuwenden fein. Val. Bland Bem. 3 zu S 396, Scholl-
x Sem, 5.
%. Beweisfragen:
a) Der Nufredhnende ilt beweispflichtig :
x) für dem Mangel einer Aufredhnungsbeftimmung ;
8) bei mangelnder oder widerfprocdhener Aufredhnungsbeftimmung dafür,
daß nach der gefeblihen Reihenfolge auf die eingeflante Forderung
aufzurecdhnen War.
b) Der NufredhnungsSgegner (Kompenfat) ijt beweispflichtig:
x) für die Erhebung des Widerfpruchs (abweichend von BEE. Zn 1
Sit. 16 88 151, 152); .
dafür, daß die Aufredhnungsbeftimmung einem früheren AufrehnungsSs
gefdhäft miderfprach; .
y) jür das Beftehen der Forderung, gegen melde aufgerednet werben joll.
Nal. Goldichmidt. Arch. £ bürgerl. N. Bd. 15 S. 153 ff.
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