1. Titel: Kauf. Taufh. S 438, 563
Häufig kommt in der Braxis beim Verkaufe einer Hypothek va8 SEinftehem
für die ®üte einer Hybotkhek vor. In Zweifel wird eine derartige m
itcherung dahin aufzufallen fein, daß der Gewährleiftende dafür einftehen
Toll und will, daß eine beftimmte Befriedigungsfumme aus dem betr. Orundti
cke gewonnen merben fönne vgl. die Begrifsbeitimmung der Dr
in $ 1113); eine Gewähr für bie perfönlide Dablunastäbte eif Des
Schuldners wird hierin — mangel8 befonderer weiterer Unhaltsvunite —
jür die Kegel nicht Kiegen.
Ob fich eine derartige Zuficherung Ur auf die Zeit der Abtretung
beziehen foll oder aber auch für eine jpätere Beit wirken foll, ift jeweils
ine Yrage der Auslegung des Vertragsmillens der Barteien. Sin An-Galtspunkt
für die Annahme einer auf {pätere Beit geftellten ©arantie liegt
b B. in dem Umftande, daß e8 ich um die Befriedigung einer erft {päter
ällig merdenden oder erft {päter entftehenden Horderung handelt (vol. insbel.
HCG. Dresden, Bentral-Bl. Bd. 8 S. 610, ferner ROS,, Kecht 1907 Ir. 2533,
Be 08 Nr. 2644, ROS. in Bl. f. RA. Bd. 73 S. 404 ff. fowie oben
Bem. a).
. Möllig verfchieden von der Frage, für welche Zeit die Oüte der Gypothek
garantiert wurde, it die, für welche Geldiumme im An lE
Sie Garantie übernommen worden ijt, inZbef. wegen Koften und Ainien 26.,
vol. biezu DLOG. Dresden a. a. D.
Mer die Haftung für Güte und Einbringlichkeit einer Hypothekenforderung
übernommen hat, haftet aber nicht für einen Nusfall, den der
Gläubiger dadurch erleidet, daß diefer eine Minderung der Ne Beten
herbeigeführt hat (vol. au oben Bem. 2 a. €); ift jedoch eine Derartige
Sicherheitsabminderung ohne Einfluß auf den Ausfall geblieben, fo bleibt
die "a für den Ausfall aufrecht, f. bayr. Obertt. 26. Bd. 9 In, 3.)
S.61#.
Wegen argliftiger Täufbhung val. unten Bem. 5; wegen des
Schadenzerfabanfiprudhs f. oben in Bem. c.
Der Irrtum über die Güte einer Sypothek ift kein Irrtum über
die Einenfhaft einer Sache, val. Bem. I, 6, d zu 8 437 und WMarneyer Erg.-Bd.
1909 Nr. 528 und 529. ,
18 der Braxis 1. ferner noch ROES. in Bayr. 3. f. N. 1907 S. 148
‘Die Nebernahme der Sean fix die Güte einer abgetretenen Hypothek i{t
für die Megel Feine Bürgichaft) Ir. Wichr. 1910 S. 231 Nr. 8 (SGemwährleitung
Dar, daß die Oypothek nach Kündigung vollftändig und vbünfktlich
aingehen werde — felbjtändige Verbindlichkeit). |
Ueber Haftung des Verkäufers (einer Hypothel) aus einer für den
KRaufabiOluß Faufalen Fabrlätfigen Katserteilung val. Kur. Wichr.
1910 €. 183.
Ueber die Bedeutung der Gewährleiftung auf Seite des MerkäuferS einer
Zorderung für BE DGEN und pünktlichen Singang der Fordes
rung bal. ROSS. Warneyer Erg.-Bd. 1910 Nr. 107 S. 110.
35. Gat der Verkäufer dem Erwerber der Forderung die Bahlungsunfähigfeit des
huldner8 argliftig verfO wiegen, To find für Die Saftpriicht die allgemeinen Bor-I(Ovriften
über betrügerifiche Nechtahandlungen maßgebend. Yus der Praxis val. ROSE.
a Dayr, 3.1. M. 1905 S. 58 (Zroß vertransmäßigen Ausfchlufies der Haftung für Sicherget
einer ar Bahlıng8 Statt gegebenen Hypothek kann bei deren Nusfall wegen ara
Ütiger Täufhung Schadenserfaß begehrt werden).
. GE. Der GewährfhaftsanfprucGh im Sinne de8 & 438, der dem Srwerber
Eeex Horderung gegenüber dem Beräußerer zuftebt, gebt im Falle einer meiteren NO:
tefung nicht obne weiteres auf den neuen Erwerber über, der Regreßanfpruch muß
AnSdrüicklich mitübertragen werden. Sn der Formel „Abtretung mit allen echten und Borgen“
für fi allein liegt eine Notretung diefes Gemwährleiftungsanfpruchs noch nicht.
Senn diejer Anfpruch im Einzelfall auf den neuen Erwerber der Forderung nicht, übereigen
wurde, geht er auch danır nicht ohne weiteres über, falls der Weiterveräußernde
em Rückgriffe Seitens de8 neuen Erwerber nicht mehr ausgefebt wird; er kann wieder
peltend gemacht werden, wenn in der Merfon des erften Erwerber3 oder I der Perfon
jeine8 Erben die Forderung und der Gemährleiftungsanfpruch {ich wieder vereinigen,
1 badr. OÖberit. LG. Samml. n. F. Bd. 3 S. 695, insbe. Bd. 9 S. 6L ff, ferner Recht 1903
; Br Yipr, d. DRS. Bd. 3 S. 695, Kur. Wichr. 1896 S. 343, 1905 S. 338, Würzburaer
„a. 4). © 794
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