Metadata: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

333] Einrichtung und Refultate der Invalidenversicherung. 375 
betrag 185,4 bis 450 Mk. Die Renten werden monatlich im voraus durch die Post 
bezahlt. Die Entscheidung über die Renten hat der Vorstand der Anstalt; für Streitig⸗ 
keiten sind die Schiedsgerichte, in höherer Instanz das Reichsversicherungsamt zuständig. 
In den 11 Jahren 1891 -1901 wurden nach Zacher 907 785 Beitrags⸗- 
erstattungen, 120 000 vorsorgliche Verpflegungen und 11388581 (389971 Alters-, 
748 560 Invaliden⸗)Renten bewilligt, darauf etwa 600 Mill. Mk. (darunter 214 Mill. 
Reichszuschuß) gezahlt, 1220 Mill. Mk. an Beiträgen eingenommen. Der Versicherte 
kostete jährlich 1897 5,56 (darunter 1,78 Reichszuschuß), wird im Beharrungszustande 
17,68 (darunter 8,55 Reichszuschuß) kosten. Ein Vermögen von 881,6 Mill. war 1893, 
ein folches von 845,7 Mill. 1800 bereits angesammelt; es wird später 2—8 Milliarden 
ausmachen; die reicheren Anstalten haben jetzt schon Beträge von 10-579 Mill. Mk. 
zu verwalten. Wir haben bereits oben darauf hingewiesen, wie sie dadurch zu einer Art 
socialhumanitärer öffentlicher Leih- und Baubanken geworden sind (gJ199 S. 246); sie haben 
so das Arbeiterwohnungswesen gefördert, auch Lungen- und andere Heilstätten errichtet. 
Es ist mit dieser großen Einrichtung zwar für die deutschen Arbeiter keineswegs 
eine forgenfreie Existenz im Falle der Invalidität und des Alters geschaffen. Hätte 
man die Renten so hoch gemacht, so wäre eine massenhafte Simulation und Rentenjagd 
entstanden; die eigene Verantwortlichkeit wäre zu sehr abgeschwächt worden. Weite 
Kreise der kleinen Leute, besonders die Kleinbauern und Kleinhandwerker, sind noch nicht 
einbezogen, für die Witwen und Waisen ist noch nicht gesorgt. Aber es ist für die 
Arbeiter doch eine Versorgung gewährleistet, wie keine Privatversicherung sie bieten 
könnte; schon der Reichs- und Arbeitgeberzuschuß beweist das. Die Ausdehnung des 
Besetzes, wie sie 1899 z. B. für die Beamten von 2000—8000 Mark Jahresverdienst 
zxzielt wurde, läßt sich künftig weiter fortsetzen. Vielleicht läßt sich später auch der 
Ubelstand beseitigen, daß die einzelnen Versicherten gar nicht persönlich mit irgend einer 
eigenen Handlung an der ganzen Verwaltung beteiligt sind. Der ausgezeichnete Hanseatische 
Anstaltsdirektor Gebhard sagte einmal, wenn der einzelne nur wenigstens selbst die 
Marken einkleben müßte, würde er innerlich bei der Sache mehr beteiligt sein. Aber 
krotz alledem; es ist Großes in den Jahren 1890 —-1902 erreicht. Es läßt sich noch 
kaum absehen, was daraus in 50 oder 100 Jahren geworden sein wird. 
Wenn einzelne die Invalidenversicherung nur als eine verbesserte Armenpflege, 
die von der Gemeinde auf die Provinz und den Staat übergegangen sei, bezeichnen, 
o ist daran so viel wahr, daß die Inftitution besser ist als die Armenpflege, daß sie 
sene in gewissem Sinne ersetzen soll, und daß man dazu naturgemäß große ßprovinzielle 
und staatliche Organe brauchte. Aber es ist falsch, wenn man mit der Bezeichnung 
die Armenpflege und die Invalidenversicherung auf eine Stufe stellen will. Die Armen— 
unterstützung erhält der Arme als eine Gnade, die Versicherungsrente als sein gutes 
Recht. Bei letzterer wird nie die Bedürftigkeit geprüft, sondern nur das Alter und die 
Invalidität. Die Versicherungsrente muß sich der Versicherte durch jahrelange Beiträge 
sichern; er erhält mehr, wenn er mehr und länger gezahlt hat; er verwaltet die An— 
ttalten mit. Von all' dem ist bei der Armenunterstütung nicht die Rede. Das find 
undamentale, pfychologische, wirtschaftliche und rechtliche Üünterschiede, welche das Ver— 
sicherungswesen in eine andere höhere Epoche der socialen Entwickelung als das Armen— 
wesen verweisen. 
228. Urteil über die deutsche Arbeiterversicherung; die neuesten 
Reformen anderer Länder. Wir haben die deutsche A. V. nicht in ihren Einzel⸗ 
heiten, sondern nur in ihren Grundzügen vorgeführt; wir wollten nur ihre allgemeine 
sociale Bedeutung, ihre Einfügung in den Organismus des wirtschaftlichen Lebens und 
der Staatsverwaltung klar machen, zeigen, wie sie auf die unteren Klaffen wirken, wie 
durch sie die Struktur der ganzen Volkswirtschaft geändert wird. Wir wollten deutlich 
machen, daß es sich dabei um eines der erheblichsten Stücke im heutigen Vergesell⸗ 
chaftungsprozeß der Volkswirtschaft, in der Ausschaltung des gewöhnlichen didideden— 
hungrigen Erwerbstriebes handele. Neben der Eisenbahnverstaatlichung ist es eine der 
Irößten derartigen Maßregeln. Es ist nicht zu viel gesagt, daß die deutsche Kforn
	        
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