333] Einrichtung und Refultate der Invalidenversicherung. 375
betrag 185,4 bis 450 Mk. Die Renten werden monatlich im voraus durch die Post
bezahlt. Die Entscheidung über die Renten hat der Vorstand der Anstalt; für Streitig⸗
keiten sind die Schiedsgerichte, in höherer Instanz das Reichsversicherungsamt zuständig.
In den 11 Jahren 1891 -1901 wurden nach Zacher 907 785 Beitrags⸗-
erstattungen, 120 000 vorsorgliche Verpflegungen und 11388581 (389971 Alters-,
748 560 Invaliden⸗)Renten bewilligt, darauf etwa 600 Mill. Mk. (darunter 214 Mill.
Reichszuschuß) gezahlt, 1220 Mill. Mk. an Beiträgen eingenommen. Der Versicherte
kostete jährlich 1897 5,56 (darunter 1,78 Reichszuschuß), wird im Beharrungszustande
17,68 (darunter 8,55 Reichszuschuß) kosten. Ein Vermögen von 881,6 Mill. war 1893,
ein folches von 845,7 Mill. 1800 bereits angesammelt; es wird später 2—8 Milliarden
ausmachen; die reicheren Anstalten haben jetzt schon Beträge von 10-579 Mill. Mk.
zu verwalten. Wir haben bereits oben darauf hingewiesen, wie sie dadurch zu einer Art
socialhumanitärer öffentlicher Leih- und Baubanken geworden sind (gJ199 S. 246); sie haben
so das Arbeiterwohnungswesen gefördert, auch Lungen- und andere Heilstätten errichtet.
Es ist mit dieser großen Einrichtung zwar für die deutschen Arbeiter keineswegs
eine forgenfreie Existenz im Falle der Invalidität und des Alters geschaffen. Hätte
man die Renten so hoch gemacht, so wäre eine massenhafte Simulation und Rentenjagd
entstanden; die eigene Verantwortlichkeit wäre zu sehr abgeschwächt worden. Weite
Kreise der kleinen Leute, besonders die Kleinbauern und Kleinhandwerker, sind noch nicht
einbezogen, für die Witwen und Waisen ist noch nicht gesorgt. Aber es ist für die
Arbeiter doch eine Versorgung gewährleistet, wie keine Privatversicherung sie bieten
könnte; schon der Reichs- und Arbeitgeberzuschuß beweist das. Die Ausdehnung des
Besetzes, wie sie 1899 z. B. für die Beamten von 2000—8000 Mark Jahresverdienst
zxzielt wurde, läßt sich künftig weiter fortsetzen. Vielleicht läßt sich später auch der
Ubelstand beseitigen, daß die einzelnen Versicherten gar nicht persönlich mit irgend einer
eigenen Handlung an der ganzen Verwaltung beteiligt sind. Der ausgezeichnete Hanseatische
Anstaltsdirektor Gebhard sagte einmal, wenn der einzelne nur wenigstens selbst die
Marken einkleben müßte, würde er innerlich bei der Sache mehr beteiligt sein. Aber
krotz alledem; es ist Großes in den Jahren 1890 —-1902 erreicht. Es läßt sich noch
kaum absehen, was daraus in 50 oder 100 Jahren geworden sein wird.
Wenn einzelne die Invalidenversicherung nur als eine verbesserte Armenpflege,
die von der Gemeinde auf die Provinz und den Staat übergegangen sei, bezeichnen,
o ist daran so viel wahr, daß die Inftitution besser ist als die Armenpflege, daß sie
sene in gewissem Sinne ersetzen soll, und daß man dazu naturgemäß große ßprovinzielle
und staatliche Organe brauchte. Aber es ist falsch, wenn man mit der Bezeichnung
die Armenpflege und die Invalidenversicherung auf eine Stufe stellen will. Die Armen—
unterstützung erhält der Arme als eine Gnade, die Versicherungsrente als sein gutes
Recht. Bei letzterer wird nie die Bedürftigkeit geprüft, sondern nur das Alter und die
Invalidität. Die Versicherungsrente muß sich der Versicherte durch jahrelange Beiträge
sichern; er erhält mehr, wenn er mehr und länger gezahlt hat; er verwaltet die An—
ttalten mit. Von all' dem ist bei der Armenunterstütung nicht die Rede. Das find
undamentale, pfychologische, wirtschaftliche und rechtliche Üünterschiede, welche das Ver—
sicherungswesen in eine andere höhere Epoche der socialen Entwickelung als das Armen—
wesen verweisen.
228. Urteil über die deutsche Arbeiterversicherung; die neuesten
Reformen anderer Länder. Wir haben die deutsche A. V. nicht in ihren Einzel⸗
heiten, sondern nur in ihren Grundzügen vorgeführt; wir wollten nur ihre allgemeine
sociale Bedeutung, ihre Einfügung in den Organismus des wirtschaftlichen Lebens und
der Staatsverwaltung klar machen, zeigen, wie sie auf die unteren Klaffen wirken, wie
durch sie die Struktur der ganzen Volkswirtschaft geändert wird. Wir wollten deutlich
machen, daß es sich dabei um eines der erheblichsten Stücke im heutigen Vergesell⸗
chaftungsprozeß der Volkswirtschaft, in der Ausschaltung des gewöhnlichen didideden—
hungrigen Erwerbstriebes handele. Neben der Eisenbahnverstaatlichung ist es eine der
Irößten derartigen Maßregeln. Es ist nicht zu viel gesagt, daß die deutsche Kforn