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NIEDERLANDE. — Finanzen Budgetentwurf).
wiewol nicht weniger als 1854 und mehr als 1852, 1853 und 1861.
Dieselbe Summe hat die Regierung, als den muthmasslichen Ertrag des
Jahres 1865, auf den Etat gebracht; denn zum erstenmal ward jetzt,
gemäss dem Gesetz über die indische Comptabilität, das Colonial-Budget
den Kammern zur Beschlussfassung vorgelegt. Damit ist denn ein
Total-Ueberschuss von etwa 30 Mill. Gulden gegeben, aus dem die Aus
gaben des Mutterlandes und der Colonien zum Theil bestritten werden
können. Diese Ausgaben betragen für das Mutterland 104’138,719 fl.
Diese Summe begreift an ausserordentlichen Ausgaben 14% Mill, für
den Bau der Staatsbahnen, 1 Mill, für die Fortsetzung der Maas-Regu
lirung von Rotterdam nach der See, 2 Mill, für Amortisirung der Staats
schuld (einschliesslich der Million, die jährlich für diesen Zweck ausge
setzt ist). Eine Reihe anderer Posten bringen die ausserorderlichen Aus
gaben auf etwa 30 Mill. , so dass für die ordentlichen 73’680,222 fl.
übrig bleiben. Im vorigen Etat betrugen die ausserordentlichen Aus
gaben 1’200,000 fl. weniger, die ordentlichen 73’645,880 fl. Dabei
darf jedoch nicht verschwiegen werden, dass dies günstige Resultat nur
durch Verminderung der Zinsen der Staatsschuld in Folge der Amorti
sirung um 475,000 fl. erreicht werden konnte. Andererseits dürfen wir
nicht übersehen, dass die Ausgaben für den Unterricht durch die Errich
tung von Realschulen auf 179,000 fl. gewachsen sind, dass 150,000 fl.,
ausgesetzt für den Verkehr mit Japan, aus dem indischen Budget her
übergenommen wurden. Die Staatsschuld erscheint in diesem Budget-
entwurfe mit 39’497,637 (wovon 11 Mill, für Tilgung), die Landmacht
mit 12’675,000, die Seemacht mit 8'886,309 (wovon 4’ für das Material
und 3*4’ für Besoldungen und Löhnungen). Von den 23*505,145 fl.
des Departements des Innern sind 20 Mill, für öffentl. Bauten und 1*4’
für den Unterricht bestimmt. Die Pensionen und Wartegelder erfordern
3 Mill. Der Finanzminister kündigte bei Vorlage des Budgetentwurfs
weiter die Abschaffung derGemeinde-Accisen an; der hierdurch entste
hende Ausfall soll durch Erhöhung der Auflage auf Spirituosen und durch
Ueberweisung eines Theiles der Personal- und Häusersteuer gedeckt wer
den, so wie die Reform des Stempelgesetzes, namentlich die Aufliebung
des Stempels auf Zeitungen und Druckschriften. Die Annahme der
letzteren Massregel, die schon in den Sectionen günstig aufgenommen
ist, hält das Ministerium für so gewiss, dass es mit der englischen Re
gierung eine Post-Convention abgeschlossen, in Folge deren schon vom
1. Get. 1864 das Briefporto von 40 Cents auf 15 Cents herabgesetzt
ward. Bei dieser Convention hatte die grossbritanische Verwaltung die
unmittelbare Abschaffung des Stempels auf Zeitungen und Drucksachen
als Conditio sine qua non gestellt. Es ist hier noch zu bemerken, dass
das holländische Budget eine Position für geheime Ausgaben gar nicht
kennt. — Nach einem Gesetze vom 18. August 1860 sollen jedes Jahr
wenigstens 10 Mill, für Eisenbahnbauten verwendet werden. Die Kosten
des ganzen projectirten Schienennetzes sind zu 110’726,815 fl. veran
schlagt. — Die neuzeitige Gestaltung der Finanz Verhältnisse verdankt man
übrigens unverkennbar der durchaus unnatürlichen Ausbeutung der ostind.
Colonien. Es ist augenscheinlich, dass diese Quelle nicht in allen Zeiten
flicssen wird. (Die Colonialbudgets s. S. 374.)