Metadata: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

368 
NIEDERLANDE. — Finanzen Budgetentwurf). 
wiewol nicht weniger als 1854 und mehr als 1852, 1853 und 1861. 
Dieselbe Summe hat die Regierung, als den muthmasslichen Ertrag des 
Jahres 1865, auf den Etat gebracht; denn zum erstenmal ward jetzt, 
gemäss dem Gesetz über die indische Comptabilität, das Colonial-Budget 
den Kammern zur Beschlussfassung vorgelegt. Damit ist denn ein 
Total-Ueberschuss von etwa 30 Mill. Gulden gegeben, aus dem die Aus 
gaben des Mutterlandes und der Colonien zum Theil bestritten werden 
können. Diese Ausgaben betragen für das Mutterland 104’138,719 fl. 
Diese Summe begreift an ausserordentlichen Ausgaben 14% Mill, für 
den Bau der Staatsbahnen, 1 Mill, für die Fortsetzung der Maas-Regu 
lirung von Rotterdam nach der See, 2 Mill, für Amortisirung der Staats 
schuld (einschliesslich der Million, die jährlich für diesen Zweck ausge 
setzt ist). Eine Reihe anderer Posten bringen die ausserorderlichen Aus 
gaben auf etwa 30 Mill. , so dass für die ordentlichen 73’680,222 fl. 
übrig bleiben. Im vorigen Etat betrugen die ausserordentlichen Aus 
gaben 1’200,000 fl. weniger, die ordentlichen 73’645,880 fl. Dabei 
darf jedoch nicht verschwiegen werden, dass dies günstige Resultat nur 
durch Verminderung der Zinsen der Staatsschuld in Folge der Amorti 
sirung um 475,000 fl. erreicht werden konnte. Andererseits dürfen wir 
nicht übersehen, dass die Ausgaben für den Unterricht durch die Errich 
tung von Realschulen auf 179,000 fl. gewachsen sind, dass 150,000 fl., 
ausgesetzt für den Verkehr mit Japan, aus dem indischen Budget her 
übergenommen wurden. Die Staatsschuld erscheint in diesem Budget- 
entwurfe mit 39’497,637 (wovon 11 Mill, für Tilgung), die Landmacht 
mit 12’675,000, die Seemacht mit 8'886,309 (wovon 4’ für das Material 
und 3*4’ für Besoldungen und Löhnungen). Von den 23*505,145 fl. 
des Departements des Innern sind 20 Mill, für öffentl. Bauten und 1*4’ 
für den Unterricht bestimmt. Die Pensionen und Wartegelder erfordern 
3 Mill. Der Finanzminister kündigte bei Vorlage des Budgetentwurfs 
weiter die Abschaffung derGemeinde-Accisen an; der hierdurch entste 
hende Ausfall soll durch Erhöhung der Auflage auf Spirituosen und durch 
Ueberweisung eines Theiles der Personal- und Häusersteuer gedeckt wer 
den, so wie die Reform des Stempelgesetzes, namentlich die Aufliebung 
des Stempels auf Zeitungen und Druckschriften. Die Annahme der 
letzteren Massregel, die schon in den Sectionen günstig aufgenommen 
ist, hält das Ministerium für so gewiss, dass es mit der englischen Re 
gierung eine Post-Convention abgeschlossen, in Folge deren schon vom 
1. Get. 1864 das Briefporto von 40 Cents auf 15 Cents herabgesetzt 
ward. Bei dieser Convention hatte die grossbritanische Verwaltung die 
unmittelbare Abschaffung des Stempels auf Zeitungen und Drucksachen 
als Conditio sine qua non gestellt. Es ist hier noch zu bemerken, dass 
das holländische Budget eine Position für geheime Ausgaben gar nicht 
kennt. — Nach einem Gesetze vom 18. August 1860 sollen jedes Jahr 
wenigstens 10 Mill, für Eisenbahnbauten verwendet werden. Die Kosten 
des ganzen projectirten Schienennetzes sind zu 110’726,815 fl. veran 
schlagt. — Die neuzeitige Gestaltung der Finanz Verhältnisse verdankt man 
übrigens unverkennbar der durchaus unnatürlichen Ausbeutung der ostind. 
Colonien. Es ist augenscheinlich, dass diese Quelle nicht in allen Zeiten 
flicssen wird. (Die Colonialbudgets s. S. 374.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.