Inhaltsübersicht.
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des Objekts, c) Doppelt mögliche Art der Veranschlagung, als Vereinzeltes,
oder in Gestaltung Aufgegangenes.
17. Der Grad, in welchem Verfügungsmacht für das Subjekt sofort oder
binnen Frist auswirkbar ist: seine Verfügungswucht (hierzu „Liquidität“).
Der Grad, in welchem diese Verfügungswucht nicht schon vorweg durch
plangemäß Fällige Verfügungen, Nutzentscheide, belastet erscheint: die Ver
fügungsfreiheit des Subjekts (hierzu „freies Einkommen“).
18. Tausch verfügungsmacht ist der Sache nach richtige Verfügungsmacht
überhaupt, Macht der Gestaltung.
19. Der Wirtschaftlichen Dimension, als ihrem Ausmaß gegenüber, sinkt
der Tatbestand des Geldes als dienendes Mittel zum Zweck herab. Die Geld
einheit, als aufbauende Einheit der Wirtschaftlichen Dimension, führt, ihrer
Dimensionalität nach, selber wieder auf eitel Wirtschaftliche Dimension zurück.
Aus dieser Zwickmühle suchen die hypothetischen Vorstellungen „Geldwert“
und „Werteinheit“ zu flüchten.
20. Die Starrgeld-Eigenschaft, als das feste Skelett des Geldes.
21. Darauf sich vornehmlich stützende Ableger der Zahlgeld-Funktion:
a) Traggeld, als Vehikel der Verfügungsmacht, b) Hortgeld, als Objektbasis
hinterlegter Verfügungsmacht, c) Tilggeld, im Dienste des Rückfalles befristet
übertragener Verfügungsmacht (hierzu „Darlehn“, „Leihe“); Abarten dieser
befristeten Überlassung von Verfügungsmacht und über deren Bewegung.
22. Die Wirtschaftliche Dimension abschließend als das Ausmaß gedeutet,
in welchem die Verfügungsgewalt über die Objekteinheit dem Subjekte Ge
staltungsfreiheit einräumt, den Willen zur Wirtschaft bejahend.
V. Von den vier Gleichungen des Tausches.
1. Der Satz von den „gleichen Werten“, Äquivalenz beim Tausche be
hauptend, widerstrebt der Deutung, daß hier irgendwie „gleiche Tauschwerte“
sich begegnen sollen.
2. Die vertauschten Objektmengen sind beim richtig, d. i. gemäß der
bestimmenden Norm der Wirtschaftlichen Dimension verlaufenden Tausch,
gleichzahlig dimensional. Der Satz von den „gleichen Werten“ kann nur als
Bild für Gleichwertigkeit des Vertauschten, nicht als Aussage einer sachlichen
)iWerte-Gleichheit“ beim Tausche gedeutet werden.
3- Die Unpersönliche Gleichung des Vertauschbaren (Gleichung A) setzt
gleichzahlig dimensionale Mengen gleich, sie versinnlicht jenen richtig ver
laufenden Tausch. Diese Gleichung ist bloß von deklaratorischem, nicht von
kalkulatorischem Belang.