114
ZiiisfnsR dann Geldmangel liervorrnft, der wieder den Zinsfusi^
erhülit und so fort in’s Unendlielie. Die unerliissliclie Voraus
setzung dieser V'ecliselwirkuug ist eben die stete Veränder-
liclikeit des Geldumlaufes in Form von Abfluss und Zufluss
der Edelmetalle. Vlirde diese Strömung gebemmt, würde der
Geldumlauf von auswärtigen Einflüssen isolirt, so wurde
augenblicklicb jeder Einfluss der Circulationsmenge auf den
Zinsfuss aufhören, denn dann träte an die Stelle der Veran-
derlicbkeit der Umlaufsmenge die Veränderliobkeit des
Wert bes der gleiclibleibenden Umlaufs(|nantitäten. Bei einer
Veränderung der Verkebrsbedürfnisse könnte dann durch den
Zinsfuss nickt mehr Geld angelockt oder abgestossen, sondern
blos der Geldwerth erhöbt oder vermindert werden. Die \or-
stellung aber, dass man durch Zufuhr von Circulationsmitteln
den Zinsfuss niedrig, ihn durch Abfuhr hoch erhalten
könne, ist eine Verwechselung von Wirkung und Ursache,
eine Verwechselung um so bedauerlicherer Art, da die V irkuiig
die nämliche bleibt, wenn es durch ein künstliches Mittel
gelingt, die angebliche Ursacdie feruzuhalten, und umgekehrt
Inch "diese Ursache künstlich hervorgerufen werden kann, ohne
die angeblich mit ihr noth wendig verbundene Wirkung zu
äussern. , ,, • .r
Wir resumiren also: Der Zinsfuss ist abhängig vom Ver
hältnisse des verfügbaren Capitals zur capitalbedürttigen
Production; auch der für Geldcapitalien zu zahlende Zinsfuss
hängt auf die Dauer nicht von der Geldmenge ab, denn diese
ist eine durch das Ciiculatiousbedü rfuiss gegebene Grösse,
die willkürlich weder verringert noch vermehrt werden kann;
nur vorübergehend, wenn in Folge einer Veränderung der
Verkehrsverhältnisse der Bedarf nach Circulationsmitteln sinkt
oder steigt und dem entsprechend ein Abfluss oder Zufluss
von Geld nothwendig wird, richtet sich der Zinsfuss für Geld
capitalien während der Dauer der Ausgleichung, d. h. inso-
lange als durch Ah- oder Zufluss das Gleichgewicht im Circu-
lationsmittelstande nicht hergestellt ist, auch nach dem Ver
hältnisse des Geldvorrathes zum Gebrauche.