148 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Productionsmtttel.
freier und unbeschränkter Verfügung über dell gcilizell Betrieb
das stärkste eigene Interesse am Erfolge hat, lmd bildet die
allgemein anwendbarste. zugleich gemeinhin erfolgreichste
Unternehmungsform, welche deshalb auch im Ganzen die
vorherrschendste bleibt.
Es reicht für alle Falle aus, in denen Leistungsfähigkeit und
Eigenthum Eines genügen, um das für einen bestimmten Unter
nehmungszweck erforderliche Kapital aufzlibringen und ein jenem
gewachsenes Unternehmen mit Hilfe bezahlter Arbeitskräfte suivie
etwa sonst noch überlassen erhaltener Produktionsmittel durch-
zuführen.
Am Gesellschaftsunternehmen sind mehrere Gesell
schafter mit Arbeit und Vermögen oder ausschließlich mit
letzterem betheiligt. Je nach Art dieser Betheiligung haben
sich die Formen desselben verschiedenartig ausgebildet, deren
jede, lvelche zahlreichere Theilnehmer zllläßt, zwar verhältniß-
lnäßig schwerfälliger, aber allch zur Ermöglichung größerer
Unternehmungen, als von einem Einzigen alleili zustande zu
bringen wären, in nur lmgleichem Grade wohlgeeignet ist,
und deshalb, ohne allgemein allweildbar zu sein, ihr be-
stimmtes, mehr oder weniger eingeschränktes Anwendungs
gebiet findet.
Vereinigung zu derartigen Unternehmungen wird, wie Ver
gesellschaftung überhaupt, in allen Fällen nothwendig, in denen
der Anwendung einer nächst einfacheren Unternehmungsform
Hindernisse entgegenstehen; also einerseits dann, wenn die Arbeits
kraft und bezüglich das Vermögen Wenigerer nicht zulangt, einem
Unternehmen'diejenige beträchtlichere Ausdehnung zu geben, lvelche
sich nach dessen Zweckbestimmung erforderlich macht oder doch über
wiegende Vortheile in Aussicht stellt, unb andererseits insbesondere
auch dann, wenn damit wenigstens mehr Wagnis; verbunden ist, als
allein ohne Mitbetheiligung noch Anderer übertragen werden möchte.
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Den bei Gesellschaftsunternehmen entstandenen Uuter-
nehmungsformen nach lassen sich hauptsächlich folgende