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1L.TE ÖSTERREICHISCHE ANZEIGEN
amt, wie die im ‚„‚Diarium“‘ seit 1715 ziemlich regelmäßig veröffentlichten
Listen der verfallenen und zur Versteigerung
gelangenden Pfänder zeigen, einen starken Zuspruch
hatte, wurde die andere, das Fragamt, von der Wiener Bevölkerung
nur wenig benützt.
Vom 6. Juni 1721 angefangen wurde auch die Liste der
bei dem Wiener Fragamt „eingeloffenen Negotien‘“ dem
„Diarium‘‘ beigeschlossen. Eine der ersten erhaltenen Listen
ist auf der letzten Seite des „„‚Diariums‘® vom 17. Jänner 1722
abgedruckt; von ihren 21 Posten, die in neun Gruppen zusammengefaßt
sind, mögen im nachstehenden einige angeführt
sein, um die Art dieser Ankündigungen zu zeigen. So heißt es:
Nr. 681: Ein schön wohlgebautes ‚Haus auf einer wohlgelegenen
Straßen, welches große Nutzungen abwirft, ist in der Stadt zu verkauffen
per 60000 fl.; könnte auch ein Wirtshaus daraus gemacht
werden.
Nr. 676: Hat ein End Reichen Zeig zu einer Mans-Veste und
andere Sorten schwartz Damaschk zu verkauffen.
Nr. 661: Eine qualificirte Person, so mit vornehmer Herrschaft in
Ländern gewesen, redet vier Sprachen, ist in Fechten und Tantzen
erfahren, wolte Hofmeister-Stelle bey jungen Herrn antretten, ist mit
hoher Recommendation versehen.
Ab 14. April 1728 gab das Frägamt eine eigene ausschließlich
Inserate enthaltende Zeitung, die jeden Mittwoch
und Samstag erscheinenden „Posttäglichen Frag- und
Anzeigennachrichten“ heraus.
Anfangs erschienen ‚,Diarium‘“ und die „Frag- und Anzeigungs-Nachrichten“‘‘
als selbständige Blätter nebeneinander;
das erstere behielt seinen Inseratenteil bei und brachte mitunter
sogar Anzeigen des Fragamtes selbst, solche „Negotien‘“ betreffend,
an deren weiterer Verbreitung diesem besonders gelegen
war. Sieht man von der bei den Zeitungen gemeinsamen
Person des Druckers und Verlegers ab, so bestanden zwischen
beiden Blättern keinerlei Beziehungen.
Der weitere Ausbau läßt sich mit einigen wenigen Strichen
zeichnen. Das Kündschaftsblatt, für das anfangs 400,
später 450 und schließlich 850 fl. als Pachtschilling an das
Versatzamt gezahlt werden, geht mit der Zeit im „Diarium“,
bzw. der „Wiener Zeitung“ ganz auf. Seine Erben
und Nachfolger erhalten vom Staate ein wirkliches Inseraten-