Object : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Ausführungs-Bestimmungen  zum  Zuckersteuergesetz.

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Zuckerlösungen,  welche  nach  der  weiterhin  zu  erwähnenden  Filtrierung  nicht  klar
oder  noch  so  dunkel  gefärbt  sind,  daß  sie  im  Polarisationsapparate  nicht  hinlänglich  durchsichtig ­
  sind,  müssen  vor  dem  Auffüllen  zur  Marke  geklärt  oder,  wenn  erforderlich,  entfärbt ­
  werden.
Die  Klärung  geschieht  in  der  Kegel  durch  Zusatz  von  3—6  ccm  eines  dünnen  Breies
von  Tonerdehydrat  nebst  1—3  com  Bleiessig.  Gelingt  die  Klärung  auf  diese  Weise  nicht,
so  ist  der  Bleiessigzusatz  vorsichtig  zu  vermehren,  jedoch  nur  so  weit,  daß  jeder  neu  hinzugesetzte ­
  Tropfen  Bleiessig  noch  einen  Niederschlag  hervorruft.
Nach  der  Klärung  wird  der  innere  Teil  des  Halses  des  Kölbchens  mit  destilliertem
Wasser  mittels  einer  Spritzflasche  abgespült  und  die  Lösung  in  der  oben  angegebenen  Weise
bis  zur  Marke  aufgefüllt,  Hierauf  wird  die  im  Halse  des  Kölbchens  etwa  noch  anhaftende
Flüssigkeit  mit  Fließpapier  abgetupft,  die  Öffnung  des  Kölbchens  durch  Andrücken  eines
Fingers  geschlossen  und  der  Inhalt  durch  wiederholtes  Umkehren  und  Schütteln  des  Kolbens
gut  durchgemischt.
Bezüglich  der  Klärung  gelten  folgende  allgemeine  Bemerkungen;
1.  Die  Flüssigkeit  braucht  um  so  weniger  entfärbt  zu  sein,  je  größer  die  Lichtstärke  der
Lampe  ist,  welche  zur  Beleuchtung  des  Polarisationsapparats  dient.  Man  bedient  sich
einer  Gltihlichtlampe  (Spiritus  oder  Gas)  oder  einer  Petroleumlampe,  im  Notfall  auch
einer  gewöhnlichen  Gaslampe  oder  einer  elektrischen  Lampe,  welche  zu  dem  vorliegenden ­
  Zwecke  zugerichtet  ist.  Doch  ist  ein  chromsäurehaltiges  Strahlenfilter
zwischen  Lichtquelle  und  Auge  einzuschalten.
2.  Bleiessig  darf  nie  in  allzu  großer  Menge  zugesetzt  werden.  Bei  einiger  Übung  lernt
man  sehr  bald  erkennen,  wann  mit  dem  Bleiessigzusatz  aufgehört  werden  muß.
3.  Die  Wirkung  des  Klärmittels  ist  um  so  besser,  je  kräftiger  die  Flüssigkeit  nach  dem
Auffüllen  zur  Marke  durchgeschüttelt  wird.
Man  schreitet  alsdann  zur  Filtrierung  der  Flüssigkeit  mittels  eines  in  einen  Glastrichter ­
  eingesetzten  Papierfilters.  Der  Trichter  wird  auf  einen  sogenannten  Filtrierzylinder,
welcher  die  Flüssigkeit  aufnimmt,  gesetzt  und,  um  Verdunstung  zu  verhüten,  mit  einer
Glasplatte  oder  einem  Dhrglase  bedeckt.  Trichter  und  Zylinder  müssen  ganz  trocken  sein;
ein  Feuchtigkeitsgehalt  würde  eine  nachträgliche  Verdünnung  der  Zuckerlösung  bewirken.
Zweckmäßig  wird  das  Filter  so  groß  hergestellt,  daß  man  die  100  ccm  Flüssigkeit
auf  einmal  aufgeben  kann;  auch  empfiehlt  es  sich,  falls  das  Papier  nicht  sehr  dick  ist,  ein
doppeltes  Filter  anzuwenden.  Die  ersten  durchlaufenden  Tropfen  werden  weggegossen,
weil  sie  trübe  sind  und  durch  den  Feuchtigkeitsgehalt  des  Filtrierpapiers  beeinflußt  sein
können.  Ist  das  nachfolgende  Filtrat  trübe,  so  muß  es  auf  das  Filter  zurückgegossen
werden,  bis  die  Flüssigkeit  klar  durchläuft.  Es  ist  dringend  notwendig,  diese  Vorsichtsmaßregel ­
  nicht  zu  verabsäumen,  da  nur  mit  ganz  klaren  Flüssigkeiten  sich  sichere  polarimetrische ­
  Beobachtungen  austellen  lassen.
Nachdem  auf  die  beschriebene  Weise  eine  klare  Lösung  erzielt  worden  ist,  wird
das  Rohr,  welches  zur  polarimetrischen  Beobachtung  dienen  soll,  mit  dem  dazu  erforderlichen ­
  Teile  der  im  Filtrierzylinder  aufgefangenen  Flüssigkeit  gefüllt.
In  der  Kegel  ist  ein  200  mm-Rohr  zu  benutzen;  wird  dabei  eine  genügende  Klarheit ­
  des  Bildes  im  Polarisationsapparat  nicht  erreicht,  so  ist  die  Benutzung  eines  100  mm-Rohres
  vorzuziehen.
Die  Beobachtungsrohre  sind  aus  Messing  oder  Glas  gefertigt;  ihr  Verschluß  an  beiden
Enden  wird  durch  runde  Glasplatten,  sogenannte  Deckgläschen,  bewirkt.  Festgehalteu
werden  die  Deckgläschen  entweder  durch  aufzusetzende  Sohraubenkapseln  oder  durch  federnde
Kapseln,  welche  über  das  Bohr  geschoben  und  von  den  Federn  festgehalteu  werden.
Die  Rohre  müssen  gut  gereinigt  und  getrocknet  sein.  Die  Reinigung  geschieht
zweckmäßig  durch  wiederholtes  Ausspülen  mit  Wasser  und  Nachstoßen  eines  trocknen
Pfropfens  aus  Papier  oder  entfetteter  Watte  mittels  eines  Holzstabes.  Die  Deckgläser  müssen
blank  geputzt  sein  und  dürfen  keine  fehlerhaften  Stellen  oder  Schrammen  zeigen.  Beim
Füllen  des  Rohres  ist  seine  Erwärmung  durch  die  Hand  zu  vermeiden.  Man  faßt  deshalb
das  unten  geschlossene  Rohr  am  oberen  Teile  nur  mit  zwei  Fingern  an,  gießt  es  so  voll,
daß  die  Flüssigkeitskuppe  die  obere  Öffnung  überragt,  wartet  kurze  Zeit,  um  etwa  ent ­
            
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