+! Natürliche Bedingtheit.
Reichsfläche j Waldfläche Vewaldungs-
Sehr 1000 ha | 1000 ha | prozent
1878 53 998 13 873 25,8
1883 1 54 025 q 13 908 25,8
ß tus nus t
1913 54 110 14 223 26,3
Die Gesamtwaldfläche des Deutschen Reiches ist also von 1878 bis 1913 ständig,
und zwar um r und 35 0 0 0 0 h a oder 2,5 °/o gestiegen.
Diese Zunahme, welche in der Zeit von 1900 bis 1913 am stärksten war, ist eine
Folge der Ödlandsaufforstung, vor allem in Preußen, dessen Waldfläche allein um
311 288 ha größer geworden ist. Abgenommen hat dagegen die Waldfläche vor allem
in Sachsen, dann in Bayern, Elsaß-Lothringen, Sachsen-Altenburg usw.
Die Waldfläche des Deutschen Reiches im ganzen und getrennt nach
den einzelnen Ländern im IJ a hr e 1 9 1 3 ist aus folgender Übersicht zu ersehen:
Die Waldungen des Deutschen Reiches im Iahre 1913!).
[Auf den Kopf
Staaten und Landesteile szetrtase | r der | Bevölkerung
er Forste ) an esfläche | treffen
%%, 1 na .
Preußen .. . . v b 8 435 809 24,2 0,21
Provinz Ostpreuken . . . . E 660 841 17,7 0,32
' Wesstpreusen . . : 584 209 , 22,9 0,34
„ HKHrandenburg . . § s 1 355 913 ! 34,0 | 0,33
f Pommern .. .; . 653 771 21,7 0,38
D“ Posen ... 578 249 19,9 1),28
» Stchlesen . . . 1 166 203 28,9 us
“” H Sachsen. .. . 548 616 21,7 0,18
' Schleswig-Holstein ... 137 482 7,2 0,08
r Hannover . .. . ..:: 687 121 | 17,7 0,23
„ 4Peftfalea . . .. h. 560 068 27,7 0,14
» Hessen-Nassau . . . .: 626 636 39,9 0,28
ts Rheinland . . ... . 836 465 31,0 0,12
Hohenzolen , „ & % e # 40 236 35,2 0,57
Bäyern : . . . , .; .-. . 2 494 342 32,9 0,36
Regierungsbezirk Oberbayern . fs sos. § 509 865 30,6 0,33
re NRiederbayeret e . „.. < {& 334 814 31,2 0,46
Ö tütalz ./. .; ru ssc; 233 599 394 1 0,25
. Öherpfalze . . . „ .. -. . 360 648 37,4 0,60
; Hüerfranéen . . & 248 612 35,5 | 1,38
» Mittelfranken e.. & & «. 256 088 33,7 ‘),28
‘ Unterfranken.. .. „ gp « 314 645 37,5 0,44
Schwaben . . 236 071 24.0 0.30
ü .) +Sttsfet des Deutschen Reichs“, Vierteljahrshefte, 25. Jahrgang, 1916, 4. Heft,
t .) !. Zahlen geben die sogenannte Hol z b o d en f l äch e an, d. h. die Fläche, welche zur
Holzzucht bestimmt ist. Zur G e sam t wa l d f lä ch e gehören dagegen auch diejenigen Flächen,
welche „ohne daß sie zur Holzzucht dienen, vom Walde gleichsam organisch eingeschlossen oder
demselben angealiedert sind“. Näheres hierüber bei Endres, I. c., S. 12.