Object : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Böttcher.

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Ambte  12  j  baler  eingelieffert  werden,  und  weiln  selbiges  Ambt
'*1  jüngst  verfloszenen  Jahren  durch  unterschiedtliche  algemeine
^uartalzulage  etwa  eine  Summ  von  200  Thalern  eingesamblet
dafür  allerhandt  Sachen  an  Todtendecke,  Trinck-  und  ander
Geschirr  etc.  dem  Ambte  zum  besten  gekauffet,  darzu  dan  die
^ünfftige  junge  Meister  nichts  conferiret,  als  sollen  sie  dafür  und
sie  zugleich  mit  den  vorigen  schweren  Unkosten  ^
Anibtköste  nunmehr  ins  meiste  verschonet  an  stat  der  *
^^hnten  20  Mark  hinfüro  ein  jeder  20  Thaler,  einbring  ’
^arvon  einem  erb.  Rathe  die  Helffte,  nemblich  10  Thaler,  zugewandt
^^rden  sollen,  die  andere  Helffte  der  10  Fhaler  soll  ^  des
Anibts  Elterman  zusambt  seinen  Beisitzern  nebst  den  vorgemeldten
Thalern  wegen  abgeschaffter  Ambtköste  an  Korn  und  nach
l^^legenheit  an  Holtze  dem  Ambte  zum  besten  an  wenden  und  jährbei
  den  *  Amptherrn  verrechnen.  Uberdasz  soll  auch  ein
junger  Meister  der  Kirchenordnung  zu  gute  2  Thaler  beim
Eintritt  einlieifern,  wodurch  also  die  vorige  grosze  Verschwendung
^%ehoben,  das  Ambt  an  stat  der  Ambtköste  und  10  Mark  nun-’^ehr
  22  Thaler  e.  e.  Rath  auch  an  stat  10  Mark  hinfüro  10  Thaler,
.  ^uch  die  Kirchenordnung  2  Thaler,  so  offt  ein  newer  Meister
^  l^öddecher  Ambt  eintritt,  zu  heben  hat.
^ei  solcher  Gelegenheit  haben  wir  auch  noch  der  Kirchenordnung
Sute,  welche  vom  gemeldtem  Ambte  jährlich  mehr  nicht  den
^  ^'irk  gehabt,  bedungen  das  es  hinforth  alle  Jahr  30  Mark  zu  geben
*^^®lobet  und  sich  darzu,  wiewol  nicht  ohn  Schwerheit  verpflichtet.
Ob  nun  einem  e.  Rath  diese  unsere  Wolmeinung  gefallen
^^hte  oder  in  einem  und  anderm  Punct  zu  endern  bedacht  were,
.  *chs  zu  deszelben  hohen  Discretion  und  reifflichen  Bedencken,
^^Grmercke  ich  inmittelst  wol,  da  irgendt  das  Ambt  sein  1  heill
^  ^*'Von  mit  haben  soll  (als  in  puncto  der  20  1  haler  Einkauffgelde),
2  ungeneigt,  obbestimbte  Summe  lieber  zu  verhöhen  dan  zu
‘^üern,  damit  ja  nicht  so  leicht  ohn  sonderbahr  Entgeltnis  die
Meistere  ins  Ambt  einspringen  und  also  beszere  Conditiones,
sie  die  Alten  haben  mugen.  Wan  nun  desfals  e.  e.  Raths
/^'^cation  oder  Schlusz  erfolget,  als  seind  wir  des  Vorhabens,  der
und  Kirchenordnung  bestes  bei  anderen  Ämbtern  gleichfals
'^iel  müglich,  und  diese  ytzige  allerseits  grosze  Ungelegenheit

Original  am  Rande  abgerissen.
*  Gegenwart  folgt,  beide  Worte  sind  aber  ausgestrichen.
            
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