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Stand der Valuta zu beseitigen. Es kommen hier namentlich folgende
gesetzliche Maßnahmen in Betracht:
I. Die gesetzliche Wiederherstellung der Goldwährung I816,
Schon 7 Monate nach dem Friedensschluß kam das neue Münzzesetz
von 1816 heraus, das mehrere Änderungen prinzipieller Art
brachte!). Zunächst wurde die Goldwährung insofern streng durchgeführt,
daß das Silbergeld nur noch als Scheidemünze Verwendung
finden sollte. Während vorher Silber bis zu 25 £ bei Zahlungen angenommen
werden mußte, wurde jetzt die Grenze der Annahmepflicht
auf 2 £ herabgesetzt. Ferner wurde durch Ziffer XI des Gesetzes die
Rückkehr zur Goldwährung verkündet. Als neue Münze wurde statt
der Guinee der Sovereign bestimmt. ;
2. Wiederaufnahme der Barzahlungen.
Die Direktoren der Bank von England waren schon 1817, also
z Jahre nach Beendigung des Krieges zur Wiederaufnahme der Barzahlungen
bereit, denn in diesem Jahre hatte die Bank einen größeren
Barvorrat als jemals seit ihrer Errichtung. Es traten aber einige Störungen
auf, welche die Absicht der Bankdirektoren vereitelten. Diese
lagen auf dem Gebiete der auswärtigen Politik: durch. die großen Anleihen,
welche Frankreich, Rußland und Österreich in England aufnahmen,
und durch die starke Einfuhr fremden Getreides wurde der
Bank sehr viel Gold entzogen. Infolgedessen gab die Direktion die
Hoffnung auf, ihre Barzahlungen vor dem Juli 1818 aufnehmen zu
können, und die Beschränkung wurde durch ein Gesetz bis zum Ende
der nächsten Parlamentssitzung ausgedehnt?). Ohne die großen Anleiheoperationen
der vornehmsten Staaten des europäischen. Festlandes,
5»hne die großen Anleihen, welche sie in den Jahren 1817/18 abschlossen
__ Frankreich, Preußen, Österreich und Rußland zusammen 38 Mill. £,
wozu noch die eigenen englischen Anleihen kamen —, wäre die Wiederaufnahme
der Barzahlungen 1818 von selbst eingetreten ®).
Die Wiederherstellung des Paristandes von Papier und Geld trat
entgegen den Prophezeiungen Ricardos ein, ohne daß eine wesentliche
Reduktion der Noten oder des Geldumlaufs überhaupt nötig war: Bis
Ende August 1819 — berichtet Tooke*) — hatte keine Verminderung
des Notenumlaufs stattgefunden, und doch war seit Februar der Preis
des Goldes von 4 £ I sh. auf 3 £ 18 sh., also abgesehen von einem nicht
nennenswerten ‘Unterschiede, bis auf den Münzpreis gefallen: , Was
u» Wolter, a. a. O, S, 121.
; Tooke, I. S. 612.
3 Tooke, I. S. 257.
x I 5. 260.