Übersteigt der Betrag der umlaufenden Banknoten den Barvorrat um
mehr als 600 — bis 1911 waren es 400 — Millionen K, so hat die
Bank von der überschießenden Summe eine Steuer von 5°%, zu entrichten,
Davon entfallen auf die Österreichische Staatsverwaltung 70°,
auf die ungarische 30%. Die Feststellung des Barvorrates und der umlaufenden
Banknoten zum Zweck der Steuer erfolgt, ebenso wie in Deutschland,
am 7., 15., 23. und letzten Tage des Monats, Gegebenenfalls ist
also für eine Berichtswoche 5/,;% Steuer zu entrichten.
Durch das Gesetz von 191Tt sind verschiedene Beschränkungen betr,
kleiner Noten usw. in Wegfall gekommen. Die Bank darf jetzt, ohne andere
Deckungsvorschrift als die normale von %;, kleine Banknoten, deren Betrag
sie bestimmt, ausgeben, mit der einzigen Beschränkung, daß Banknoten
unter 50 K nur auf 20 K und ı0 K lauten dürfen, und daß die
höchste Grenze ihres Umlaufs von den beiden Finanzministern: bestimmt
wird. Dadurch soll dem seit langem bestehenden Mangel an kleinen Banknoten
abryeholfen werden.
Wochenübersicht der Bank:
Aktiva.
Metallschatz
Zoldmünzen der Kronenwährung, dann
Gold in Barren, in ausländischen Münzen
und Handelsmünzen, das Kilo fein zu
K 3278 gerechnet . . . . K 1099393421
Goldwechsel auf auswärtige Plätze ,, 60000000
Silberkurant- und Teilmünzen . „ 2814851099
2, Diskontierte Wechsel, Warrants und Effekten . .
3. Darlehen gegen Handpfand ‚ . 0.0.0.0...
4. Darliehnsschuld der im Reichsrate vertretenen Königreiche
und Länder
5. Effekten. . .
5. Hypothekendarlehen
7. Andere Aktiva .
k 2
1440878620
748068094
125340400
60000000
28342150
299993 895
130601831
28332240990
Passiva.
8. Aktienkapital
9. Reservefond
210000000
„0 15305349
Transport 225305349
103