vornherein vereinbart ist: Täglich rückzahlbare Gelder, bzw. Kündigung
von 8, ı4 Tagen, ı, 3, 6 oder mehr Monaten.
Zu trennen sind weiter aber auch die Geschäfts- von den Spardepositen.
NachNeumann-Hofer!)stammen die eigentlichen Depositengelder
vorzugsweise aus höheren Einkommensklassen — gerade die gegenteilige
Ansicht vertritt Otto Warschauer?) — und seien dazu bestimmt,
in absehbarer Zeit verbraucht oder anderweitig verwendet zu werden,
Spargelder dagegen stammen aus mittleren und unteren Einkommensklassen
und würden nur verbraucht, wenn es Veränderungen in der
schwankenden Lage dieser Klasse erforderten. Hierzu ist zu bemerken,
daß Spargelder in der Hauptsache den Sparkassen anvertraut werden,
daß aber infolge von persönlichen Beziehungen und durch rege Propaganda
auch ein nicht unerheblicher Teil Spargelder aus allen Bevölkerungskreisen
den Depositenkassen der Banken zufließt, insbesondere natürlich
dann, wenn diese bei gleichem oder Aöheren Zinsfuß auch sonst
noch Erleichterungen inbetreff Ein- und Auszahlung gewähren. Bei einem
hohen Satz für Depositengelder — in Zeiten großer Geldknappheit haben
große Banken 5 und mehr Prozent Zinsen vergütet?) — werden, wie
jeder Sparkassen-Rendant bezeugen kann, ganz erhebliche Summen von
den Sparkassen, die ihren Zinsfuß nur äußerst selten verändern, abgehoben
und den Banken als Depositen mit längerer Kündigungsfrist übergeben.
Geht der Depositensatz wieder unter den Satz der Sparkasse
herab, so erfolgt die umgekehrte Operation. Vergütet die Sparkasse einen
aöheren Zins als die Bank, so fließen ihr jetzt, nachdem allgemein die
Höchstgrenze für Einlagen beseitigt und tägliche Verzinsung eingeführt
ist, nicht nur Ersparnisse zu, sondern auch Gelder, die zu späterer Verwendung
in Geschäft und Wirtschaft bereit gehalten werden sollen*).
Ein Sachverständiger hat vor der Bank-Enquete-Kommission geäußert,
er schätze, daß 30%, der Sparkasseneinlagen den Charakter vorübergehender
Depositengelder tragen, „die den Sparkassen von dem Mittelstande
angehörigen oder noch höherstehenden Personen übergeben wurden,
1) Depositengeschäfte und Depositenbanken. Theorie des Depositenbankwesens.
Leipzig 1894.
?) Das Depositenbankwesen in Deutschland mit besonderer Berücksichtigung
der Spareinlagen. Conrads Jahrbücher, 1904.
3) Lexis gibt bei den Verhandlungen der Bankenquete (S. 55) als Höchstsatz
für Depositenzinsen nur 3!/,°% an. Das entspricht aber nicht den Tatsachen.
*) S. die Ausführungen von Direktor Peter in der Bankenquete a, a, O, S. 53.
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