Das letzte Pressionsmittel des Allgemeinen Verbandes ist die solidarische
Arbeitseinstellung, der Streik, Wer auch nur einen ober-Aächlichen
Einblick in die tatsächlichen Verhältnisse besitzt, weiß, wie
schlecht die Beamten, die ihn proklamieren, abschneiden würden. Nur
ein kleiner Prozentsatz, und meist wohl nur die untüchtigsten Beamten,
für die sich sehr schnell Ersatz finden läßt, würden mitmachen, und ganz
unverantwortlich handeln diejenigen, die junge, unerfahrene Beamte auch
nur an die Möglichkeit des Erfolges eines Streiks glauben lassen. Als
Bankdirektor trifft man für alle möglichen Eventualitäten Vorkehrungen,
an einen Streik‘ haben ich und meine Kollegen aber im Ernst niemals
auch nur im geringsten gedacht.
Vom Allgemeinen Verband wird bei der Streikmöglichkeit öfters auf
das „österreichische Muster“ hingewiesen, und es wurde den deutschen
Bankbeamten gesagt: Seht hinüber nach Österreich; dort streikt man einfach,
wenn man keine Gehaltserhöhung bekommt; das müssen wir in
Deutschland ebenso machen. Interessant ist demgegenüber eine kürzliche
Äußerung des Organs des Österreichischen Verbandes):
Zum ersten Male standen wir zum Greifen nahe der Möglichkeit eines effektiven
Streikes gegenüber. Eine solche Situation zeitigt Lehren, die nicht ohne Einfluß
auf die ganze Taktik bleiben können. Nicht etwa, wie manche meinen, daß wir
die ganze Streiktheorie einer Revision unterziehen müßten. Die Theorie ist richtig,
und wir brauchen nichts an ihr zu ändern, . ... Eines nur ist es, was der Revision
bedarf, und das ist die Praxis des Streiks: Wir dürfen uns nicht der Erwartung
hingeben, daß es je wieder gelingen würde, mit der bloßen Drohung der
Arbeitseinstellung das Auskommen zu finden, .... Es fragt sich, ob das Zusammenhalten
sich auch dann bewährt, wenn einmal fünfzig Entlassungen verlautbar
und altgediente Beamte vor der Gefahr stehen, in Dezennien erworbene Versorgungsansprüche
infolge Vertragsbruches zu verlieren, .... Ob Sieg, ob Niederlage
der Beamten, immer würde es ein Trümmerfeld geben, eine furchtbare Schädigung
der Angestellten, in der Endwirkung wieder gleichbedeutend mit einer nicht
abzuschätzenden Beeinträchtigung der Angestellten.
... Wenn es sich ums Koalitionsrecht handelt, wenn die Vertrauensmänner
angetastet werden, dann muß, mag es noch so große Opfer kosten, die Fehde
ausgefochten werden. Auf solche Fälle muß aber auch in aller Regel die Anwendung
dieser letzten, so scharfen, so zweischneidigen Waffe des Beamtenstreiks.
beschränkt werden.
Fassen wir zusammen: Ein Zusammenschluß der Bankbeamten zwecks.
Vertretung wirtschaftlicher Forderungen ist durchaus berechtigt. Welche
1) Österreichischer Bankbeamter vom 4. April 1914. S, a. Bankbeamten-Zeitung
XIX, 9.