Nach der Betriebsgestaltvmg.
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als solcher — Eisenbahn-, Luftverkehr — eben Betriebsstellen an vielen Orten
zum Zwecke der Abfertigung und Abrechnung erfordert. Dabei kann der Reedereibetrieb
insofern als Sonderheit auf gef aßt werden, als er in seinen z. T. riesigen
Verkehrseinheiten — den Seeschiffen — bewegliche Betriebsteile unterhält; besonders
ausgeprägt zeigt sich dies in der Trampschiffahrt, wo jedes Schiff als fast
selbständiger Wirtschaftsbetrieb für längere Zeit von Ort zu Ort fahrend Geschäfte
betreibt, die dann von Zeit zu Zeit im Stammhaus abgerechnet werden
(Vagabundierende Wirtschaftsbetriebe). Ähnlich müssen die sog. Vertriebs- und
Verkaufsunternehmungen beurteilt werden, die durch fliegende Läden oder
Marktstände vor allem in den Großstädten den Absatz bestimmter Güter, in
der Hauptsache billiger Gebrauchsartikel und Lebensmittel, betreiben. Sie bearbeiten
unregelmäßig oder in fester Tages- und Stundenfolge die Kundschaft
durch fahrbare oder leicht bewegliche Läden und Stände und versuchen so einen
möglichst großen Kundenkreis zu erlangen (Migrossystem in der Schweiz).
Als nächster Übergang sind die Eilialbetriebe im Kleinhandel zu betrachten;
zahlreiche, verhältnismäßig selbständige, örtliche Betriebsstätten, verbunden mit
einer zentralen Stelle, die die Finanzierung, Warenheferung und Abrechnung besorgt.
Sie sind sowohl auf kapitalistischer als auch auf genossenschaftlicher Grundlage
denkbar (Konsumvereine). In einer höheren Größenordnung sind als gleichwertig
dieWarenhausbetriebe anzusehen, die in den einzelnen Städten eine oder mehrere
Filialen unterhalten und so eine rein räumliche und mengenmäßige Vergrößerung
der Beziehungen zur Kundschaft erstreben. Das eingliedrige (zentralistische)
Warenhaus ist offenbar lediglich eine Frage der Größenordnung, da das Bestreben,
zwischenörtliche Filialen als selbständige Verkaufsstellen an- und auszugliedern,
eine dem Kleinhandel innewohnende Erscheinung zu sein scheint, die sich bis in
die kleinen Kleinhandelsbetriebe hinein feststellen läßt.
Dagegen ist im Bankwesen, wiederum aus der Natur der Aufgabe erklärlich,
bis zu den größten Betriebsabmessungen die Entscheidung über die Gliederung
offen. Es bestehen sowohl Großbanken zentralistischer als auch dezentralistischer
Art (Berliner Handelsgesellschaft, Reichskreditgesellschaft — Deutsche Bank und
Diskonto-Gesellschaft, Dresdner Bank, Commerz- und Privatbank). Das gleiche
ist bei den mittleren Banken der Fall; bei den kleinen Bankbetrieben ist die
Zentralisation von selbst gegeben. Die Ausgliederung von Filialen und Depositenkassen
hat in der Hauptsache den Zweck, die Heranziehung der Einlagen zu
fördern; im Gegensatz zum Handel ist also das Passivgeschäft als Hauptgrund
für die Filialbildung zu betrachten. Daneben ist allerdings die Pflege des örtlichen
Aktivgeschäfts fast ebenso wichtig. Hier sind jedoch die kleinen oder mittleren,
meist ein- oder weniggliedrigen Lokalbanken den Großbankfilialen häufig überlegen.
Bei den zentralistischen Banken liegt das Hauptgewicht auf der Großkundschaft
und den entsprechenden Geschäften (Finanzierung, Emissionen,
Börsengeschäfte usw.). Außer der an sich schon durch die Eingliedrigkeit größeren
Übersicht macht auch die Art dieser Geschäfte rein sachlich weniger Revisionsarbeit.
Aber es fehlt ihr dagegen die Ausgleichsmöglichkeit in den Geschäften,
die den Filialbanken durch die örtlich und mengenmäßig vielgestaltigere Betätigungsmöglichkeit
gegeben ist. Der Gesichtspunkt des Ausgleichs spielt übrigens
auch hei Handelsbetrieben eine nicht unbedeutende Rolle. Hier ist es vor allem
der Konjunkturausgleich innerhalb mehrerer Gegenden oder Geschäftszweigen
(Schuhe-—Wolle — Spielwaren •— Weißwaren), der einen Anstoß zur Dezentralisation
bildet.
Eine Sonderstellung nimmt die Industrie ein. Bei ihr zeigen sich eindeutige
Bestrebungen zur Zentralisation oder Dezentralisation nicht. Besonders deutlich
tritt hier der Zusammenhang mit der Größenordnung in Erscheinung; vor allem