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AA
mitberücksichtigt, wie es in den Hauptspalten I—-II der vorstehenden
Tabelle geschehen ist.
Zunächst seien die Hauptsummen ins Augc gefaßt, die sich
übrigens von der Summe der nach $ 90 W.O0. zum einjährigen Dienst
(allein auf Grund des Schulbesuches) Berechtigten kaum unterscheiden,
and zur leichteren Uebersichtlichkeit nochmals kurz wiederholt und in
Tafel 3.
Von je 100 ÄAbgefertigten waren
tauglich bei einer Schulbesuchsdauer
von bis zum 16. Lebensjahre
— . „0 III »
ee 20 u H.darüber
und einer Zwischenzeit zwischen Öchulent
lassung und Untersuchtng Von
IJahr |Zu.3Jahren | 4.5 Jahren) mehr als 5
Jahren
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3
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a 7%
528
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469
426
40
Tafel 3 graphisch dargestellt. Dabei ist von der Anführung der auf
die Gruppe I A entfallenden Zahl aus den auf S, 16,17, 19 u. 21 angeführten
Gründen — als den Tatsachen widersprechend — außer Betracht
gelassen. Es waren tauglich in % der jeweilig endgültig Abgefertigten:
Zwischenzeit zwischen Schulheendigung und Untersuchung:
B Ö D Summe
_ 91,9 81,6 52,8 64,6
90,8 81,8 65,0 46,9 65,8
78.4 64.6 AR Q 42.6 63,5
AR ER
1
Summe 839 an fr