Full text : Ueber die Körperbeschaffenheit der zum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Wehrpflichtigen Deutschlands

Von je 100 dauernd zum aktiven Dienst mit der Waffe Untauglichen
 waren vom Heeresdienst befreit bei den

Wecen

Allgemeiner Schwächlichkeit, schwacher Brust usw.
Krankheiten des Herzens und der großen Gefäße
Krankheiten der Lungen und des Brustfells .
Augenbrechungsfehler . ......
5lindheit eines Auges oder beider Augen .
Anderer Augenkrankheiten . . . .
Ohrenerkrankungen. . . . __-.
Epilepsie... . .
Geisteskrankheiten . . . . 0...
Anderer Krankheiten des Nervensystems
Krankheiten der Gliedmaßen und Gelenke
Unterleibsbrüche . . . . .
Plattfuß . 0.0.0.0.
Krampfadern . . .
Narben . 2. 0.0.000000000000
Verkrüppelungen und Mißbildungen .
Schlechter Zähne . . .
Fettleibigkeit

Zum einjährigen

Dienst Berechtieten


36.4

14,7
45

10,8
1,2
0.71

2,7
0,41
0,24
L0

5,6
3.1
2,6
19
2,6
1,4
v29
19

Sonstigen
Militärpflichtigen


85.4

5,8
1,9

4,4
1,8
1,0
2,9
0,70
1,4
038

6,1
4.9
39
16
3.1
0,7
0.29

Tafel 5 gibt die Hauptdaten der vorstehenden Uebersicht
graphisch wieder.
Die Verschiedenheiten zwischen beiden Kategorien sind sehr benerkenswert.

Die allgemeine Schwächlichkeit, schwache Brust usw.
ist zwar bei beiden ziemlich gleich hoch vertreten, dagegen übertrifft
der Anteil der Herz- und Lungenkrankheiten bei den zum einjährigen
Dienst Berechtigten um ein ganz Bedeutendes den gleichen Anteil bei
den sonstigen Militärpflichtigen. Das gleiche ist der Fall bei den
Refraktionsfehlern, während der Prozentsatz der Blindheit bei beiden
Kategorien fast gleich ist, und auch derjenige der anderen Augenfehler
ist in beiden Fällen nur wenig verschieden voneinander.
Anders ist es bei den äußeren Fehlern und Gebrechen. Bei
len Krankheiten der Gliedmaßen und Gelenke ist der Unterschied
 zuungunsten der sonstigen Militärpflichtigen noch nicht schr
bedeutend, aber bei den Unterleibsbrüchen, Plattfußleiden und
besonders bei den Krampfadern und den Verkrüppelungen und
Mißbildungen überwiegen die sonstigen Militärpflichtigen die zum
ainjährigen Dienst Berechtigten sehr erheblich.
            
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