& 1. Der Ursprung des Rechts auf Arbeit. —
Die Physiokraten.
Der Sozialismus hat im Flusse der geschichtlichen Ent-
wickelung seinen genau bestimmten Platz: er ist als eine un-
mittelbare Folgeerscheinung der Staatsphilosophie der Auf-
klärungszeit zu betrachten. Die geistigen und materiellen
Grundlagen der sozialistischen Ideen reichen daher bis in die
Mitte des vorigen Jahrhunderts zurück. Dies gilt auch von
dem sozialistischen Gedanken des Rechts auf Arbeit. Er ent-
sprang mittelbar der Staatslehre Montesquieu’s und beson-
ders der Rousseau’s, die wesentlich atomistisch war.
indem sie vom Standpunkte der Interessen des einzelnen In-
dividuums die staatlichen Einrichtungen kritisirte und die
Grundlagen für eine neue freiere politische Ordnung zu ge-
winnen strebte. Die entgegengesetzte Richtung verfolgt die
historische Schule, die von den bestehenden Einrichtungen
und ihrem allmäligen Werden ausgehend, die überlieferte Ord-
nung von Staat und Gesellschaft als das feste in der Geschichte
und im Volksgeiste gegründete Fundament des menschlichen
Daseins betrachtet. Die Rechtsphilosophie der Aufklärungszeit
verfiel jedoch bei der Construction von Staat und Recht in eine
gewisse Einseitigkeit. Da nämlich der feudale Ständestaat, der
ja im Interesse ganz enger Kreise aufgebaut war, den Be-
strebungen der einzelnen Individuen, die nicht zu den be-
günstigten Volksklassen gehörten, auf Schritt und Tritt ent-
gegenstand, so fassten die Aufklärungsphilosophen zunächst
Singer, Das Recht auf Arbeit,