Full text: Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

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präsentirt und das rechtmässige individuelle Eigentum seiner Er- 
zeuger oder ihrer Erben sei, das ursprüngliche Kapital, 
die Erde, usurpirt habe, die das allgemeine Eigentum des 
Menschengeschlechtes sei, so dass die von ihrem natürlichen 
Erbteile ausgeschlossenen Massen solange beeinträchtigt seien 
und es blieben, als ihnen nicht von der Gesellschaft ein voll- 
ständiges Aequivalent verbürgt werde; dieses Aequivalent 
sei das Recht auf Arbeit!). Dessen Inhalt bestimmt Con- 
siderant dahin, dass es dem Proletarier wenigstens so viel 
Subsistenzmittel sicherstellen solle, als er sich im Naturzustande 
bei Ausübung der vier wirtschaftlichen Urrechte hätte verschaffen 
können ?). Considerant vergass dabei nur anzugeben, wie 
man heute den Anteil an Vermögensrechten feststellen solle: 
den der, Proletarier im Naturzustande gehabt hat. Zur Ver- 
wirklichung des Rechts auf Arbeit verlangt Considerant 
im Anschlusse an Saint-Simon und Louis Blanc die 
„Organisation der Arbeit“, beziehungsweise der Industrie. Ausser- 
dem hält er es für eine Verpflichtung der Gesellschaft, land- 
wirtschaftliche und industrielle Anstalten zu gründen, wodurch 
Allen hinreichend lohnende Arbeit verbürgt werden könnte. 
Die Ansichten Fourier’s und Considerant’s wurden 
von. ihrer Schule in Wort und Schrift fortgesponnen. Vor 
Allem sei hier Cantagrel erwähnt, der in der Fourieristischen 
Zeitschrift „La Phalange, Revue de la science sociale ®)“ einen 
Aufsatz ‘du droit au travail‘ veröffentlicht hat, über den aller- 
dings ein abschliessendes Urteil unmöglich ist, da er gerade 
dort abbricht, wo Cantragel auf dieses Problem näher ein- 
gehen wollte. Cantragel beschwört die Bourgeoisie dem 
Volke das Recht auf Arbeit zu geben *), wobei er durchblicken 
lässt, dass die Gewährung dieses Rechtes ein wichtiger Schritt 
zur Verwirklichung des Grundgedankens des Fourieristischen 
Systems wäre, des Gedankens der möglichst umfassenden in- 
dustriellen Association und der möglichst vielseitigen Garantie 
1) Considerant war übrigens auch ein Anhänger des fourieristischen 
Rechts auf Existenz. Siche den Artikel Considerant’s »droit de 
’homme au pain quotidieu« in der Phalange 3. s6rie tome III vom 7. Mai 
1841. L’homme a droit au pain quotidieun ou plutöt 4 ce Minimum pro- 
clame avec raison pas Fourier comme une dette de la s9ci6t6 envers tous 
les membres, 
2) Considerant, du _Droit de propriet6 etc. a. a. O0. pP. 25. 
3) Paris 1846 u. 1847, Bd. 2 u. 5 
fı Vgl. La Phalange a. a. O. Bd. 2 pp. 286.
	        
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