Full text : Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

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präsentirt und das rechtmässige individuelle Eigentum seiner Erzeuger
 oder ihrer Erben sei, das ursprüngliche Kapital,
die Erde, usurpirt habe, die das allgemeine Eigentum des
Menschengeschlechtes sei, so dass die von ihrem natürlichen
Erbteile ausgeschlossenen Massen solange beeinträchtigt seien
und es blieben, als ihnen nicht von der Gesellschaft ein vollständiges
 Aequivalent verbürgt werde; dieses Aequivalent
sei das Recht auf Arbeit!). Dessen Inhalt bestimmt Considerant
 dahin, dass es dem Proletarier wenigstens so viel
Subsistenzmittel sicherstellen solle, als er sich im Naturzustande
bei Ausübung der vier wirtschaftlichen Urrechte hätte verschaffen
können ?). Considerant vergass dabei nur anzugeben, wie
man heute den Anteil an Vermögensrechten feststellen solle:
den der, Proletarier im Naturzustande gehabt hat. Zur Verwirklichung
 des Rechts auf Arbeit verlangt Considerant
im Anschlusse an Saint-Simon und Louis Blanc die
„Organisation der Arbeit“, beziehungsweise der Industrie. Ausserdem
 hält er es für eine Verpflichtung der Gesellschaft, landwirtschaftliche
 und industrielle Anstalten zu gründen, wodurch
Allen hinreichend lohnende Arbeit verbürgt werden könnte.
Die Ansichten Fourier’s und Considerant’s wurden
von. ihrer Schule in Wort und Schrift fortgesponnen. Vor
Allem sei hier Cantagrel erwähnt, der in der Fourieristischen
Zeitschrift „La Phalange, Revue de la science sociale ®)“ einen
Aufsatz ‘du droit au travail‘ veröffentlicht hat, über den allerdings
 ein abschliessendes Urteil unmöglich ist, da er gerade
dort abbricht, wo Cantragel auf dieses Problem näher eingehen
 wollte. Cantragel beschwört die Bourgeoisie dem
Volke das Recht auf Arbeit zu geben *), wobei er durchblicken
lässt, dass die Gewährung dieses Rechtes ein wichtiger Schritt
zur Verwirklichung des Grundgedankens des Fourieristischen
Systems wäre, des Gedankens der möglichst umfassenden industriellen
 Association und der möglichst vielseitigen Garantie

1) Considerant war übrigens auch ein Anhänger des fourieristischen
Rechts auf Existenz. Siche den Artikel Considerant’s »droit de
’homme au pain quotidieu« in der Phalange 3. s6rie tome III vom 7. Mai
1841. L’homme a droit au pain quotidieun ou plutöt 4 ce Minimum proclame
 avec raison pas Fourier comme une dette de la s9ci6t6 envers tous
les membres,
2) Considerant, du _Droit de propriet6 etc. a. a. O0. pP. 25.
3) Paris 1846 u. 1847, Bd. 2 u. 5
fı Vgl. La Phalange a. a. O. Bd. 2 pp. 286.
            
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