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auf den arbeitsfähigen auszudehnen, also eine Art Krisen-
versicherung zu begründen. Freilich ist dabei zu erwägen,
dass die Fälle, auf die sich die Kranken-, Unfall-, Invaliditäts-
und Altersversicherung bezieht, einen ganz andern Charakter
haben als der der Arbeitslosigkeit zugrunde liegende Thatbe-
stand. Denn während jene Ursachen der Arbeitsunfähigkeit
mit einer gewissen Regelmässigkeit auftreten und sich daher
im Vorhinein berechnen lassen, ist die Arbeitslosigkeit sehr
häufig die Folge von Conjuncturen‘ des Marktes, die man in
keiner Weise vorhersehen kann. Am zweckmässigsten dürfte
sich daher der auch im Schweizer Initiativantrage angedeutete
Weg erweisen, dass die Arbeiter selbst Anstalten zur Ver-
sicherung gegen Arbeitslosigkeit errichten und die Regierung
sich darauf beschränkt, diese Anstalten zu unterstützen, zu
überwachen und zu leiten.
Zu diesen Massregeln gehört ferner eine öffentlich - recht-
liche Organisation des Arbeitsnachweises. Die Arbeits-
losigkeit ist nämlich nicht immer eine Folge der allgemeinen
Conjunetur, sondern wird oft durch rein örtliche und persönliche
Ursachen hervorgerufen, so durch Unkenntnis der Arbeitsge-
legenheit, die an einem anderen, sogar an demselben Orte vor-
handen ist, ohne dass der Arbeitsuchende davon weiss. Eine
wesentliche Abhilfe gegen diese Erwerbslosigkeit liegt in einer
wirksamen Arbeitsvermittlung , wo Nachfrage und Angebot
einander gegenübergestellt wird und der Arbeiter rasch und
wolfeil Beschäftigung erhält. Der Arbeitsnachweis verfolgt
aber auch weiter den Zweck, die Arbeitsbedingungen für den
Arbeiter günstiger zu gestalten und ihm in dem Kampfe, in
den er durch die allgemeinen Produktionsverhältnisse gestellt
'st, soweit nachzuhelfen, als er nicht durch eigene Kraft für
sich die günstigsten Bedingungen zu erzielen vermag. Der
Arbeitsnachweis soll einen loyalen Arbeitsmarkt!) her-
stellen — ein Streben, das im öffentlichen Interesse liegt, weil
der Staat die möglichst ausgiebige Verwertung aller vorhan-
denen Arbeitskräfte wünschen muss. Eine entsprechende Or-
ganisation des Arbeitsnachweises wird übrigens zweifellos die
(jemeinden von der häufig so drückenden Verpflichtung zur
1) Vgl. dazu die Rede Ernst v. Plener’s in der econstituirenden
(zeneralversammlung des Vereines für Arbeitsvermittelung v. 19. April 1885.
(8. das stenogr. Protokoll dieser Versammlung , erschienen. im Selbstverlage
des Vereins.)