Preisindex ausgedrückt ist. Als unlauterer Wettbewerb
kann dies nicht einmal in valutarischer Hinsicht angesehen
werden, da man durch diese Maßnahme unsere Produktionskosten
nicht auf niedrigere Ziffern herabzusetzen
sucht, als dem Weltpreisniveau entspricht. Der Dumpingeinwand
kann weiters auch deshalb nicht geltend
gemacht werden, weil zwischen den einzelnen Ländern
und auch zwischen den einzelnen Warengattungen nicht
diskriminiert würde; und schließlich kann der Vorwurf
des Dumping nicht von den Ländern geltend gemacht
werden, welche selbst den Goldstandard verlassen haben,
und diese Länder sind in der Mehrzahl. Die Länder,
welche den Goldstandard beibehalten haben, gehören in
der Mehrzahl gleichzeitig in die Reihe der Staaten, welche
ihre Wirtschaft durch Einfuhrkontingente stützen,
die zumeist quantitativ festgesetzt sind, und von denen
behauptet wird, daß wir die Erhöhung des Exportes
durch neue Importe erkaufen müßten; diese Importe
werden leichter möglich sein, wenn auch die Erhöhung
unseres Exports erleichtert wird.
Übrigens kam hier hauptsächlich in Betracht, welchen
Standpunkt in dieser Sache das Ministerium für
auswärtige Angelegenheiten einnehmen wird. Es war
bekannt, daß unser Außenamt bei allen internationalen
Verhandlungen grundsätzlich sich gegen jegliche Exportunterstützungen
stellte. In der letzten Zeit war es
aber ersichtlich, daß dieser loyale Standpunkt von den
übrigen Staaten fast allgemein verlassen worden war;
auf der anderen Seite zeigte sich die Schrumpfung unseres
Exportes derart bedrohlich, daß der vollständige Zusammenbruch
und der Verlust der ausländischen Ab-DV
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