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Handlungs Vermögen nicht etwa in baarem Gelde, sondern nur
allein in den fraglichen Handlungs Effecten erhalten können, und
sich jeder Associe, oder deren Erben, und Kinder Vormünder pro
rata seines handlungsmäßigen Guthabens ebenfalls mit den illiquiden,
unflüssigen, schlechten, und verlohrenen Handlungs Effecten Ausständen,
Wechseln, Hypotheeken, und Obligationen befriedigen
lassen müssen.
XIV Sollten sich wider Verholten während der Dauer des Gegenwärtigen
Gesellschafts Vertrags über die Auslegung desselben
Irrungen ereignen so unterwerfen sich wir Herrn Associes als
dankbahre Söhne im Vorraus dem Väterlichen Ausspruch des
H. M. A. Rothschild, und wenn /: welches Gott verhüten wolle:/
H. M. A. Rothschild vor Ablauf des Contracts versterben sollte: so
verpflichten sich dieselben hiermit alle Differenzen von Zwei durch
diePartheien erwählten unpartheiischen Schiedsrichtern, und nöthigen
Falls von diesen zu erkiesenden Obmanne, ohne Appellation entscheiden
zu lassen, und diesem schiedsrichterlichen Ausspruche
überall getreulich nachzuleben.
XV Endlich entsagen sämtliche Contrahirende Theile für sich, und
ihre Erben allen, und Jeden gegen diesen aufrichtigen und wohlerwogenen
Gesellschaftsvertrag denkbaren Einreden, Aushülfen,
Behelfen, und Rechtswohlthaten, sie mögen Namen haben, wie sie
wollen, überhaupt, ins besondere Aber der Einrede des Betrugs,
List, Ueberredung, Schein Contracts, Irrthums, daß anders verabredet,
als niedergeschrieben worden, allgemeiner Verzicht nicht
binde, wenn kein besonderer vorhergegangen, Jeder Wieder Einsetzung
in den vorigen Stand aus welchem Rechtsgrunde es immer
seye. im allgemeinen, insbesondere aber der wegen der Verletzung
über oder unter der Hälfte, und wie diese Ausflüchten, Behelfe,
und Rechtswohlthaten, nur immer von Menschenwitz ersonnen
werden können, auf das feierlichste, und an körperlichen Eides
statt dergestalten, dass keinen unter ihnen, oder dessen Erben
gegen die gewissenhafte Erfüllung aller in vorstehendem Contract
enthaltenen Verbindlichkeiten oder Renunciationen irgend ein geistliches,
weltliches oder Statutarisches Recht schützen soll, und ist
gegenwärtiger Vertrag fünffach ausgefertiget von allen Associes
unterzeichnet, und besiegelt, jedem derselben ein Exemplar und