für die weiße Besiedlung nicht eignen. Hierzu ist dann der
Vollständigkeit halber noch die Walfischbai hinzuzufügen, der
jedoch ein wirtschaftlicher Wert für Großbritannien kaum beizu—
messen ist.
III. Britisch-Ostafrika umfaßt die unmittelbar dem Fest—
—EDD das Ostafrika⸗
Protektorat, Uganda und das Somaliland.
IV. In die vierte Gruppe gehört Agypten im eigentlichen
Sinne mit der insolge des französisch-englischen Abkommens vom
21. II. 1809 England zugesprochenen Interessensphäre in der
lybischen Wüste und dem englisch-ägyptischen Sudan.7)
V. Als fünfte Gruppe sind schließlich die gewöhnlich zu
Afrika gerechneten, in britischen Besitz befindlichen Inseln zu
erwähnen:
. Ascension, wirtschaftlich ohne nennenswerten Wert, doch
als Flottenstützpunkt von Bedeutung,18)
2. St. Helena,
3. Mauritius mit Diego Garcia usw.,
1. die Seychellen und Amiranten,
53. Sokotra nebst Zubehör, wobei dahingestellt bleiben mag,
ob diese Inseln bereits zu Asien zu rechnen sind.
Diese Gruppierung liegt auch meistenteils der deutschen Statistik
zu Grunde.19) Vorteilhafter für die vorliegende Arbeit ist es jedoch
nit Rücksicht auf die Besiedlungsfähigkeit, auf die Art der Pro—
duktion und die Eigenschaft als Absatzgebiet für europäische Fabrikate
nur 3 Zonen zu unterscheiden:
Britisch-Nord, Mittel- und Südafrika.
Hierbei bietet die Südgrenze des eigentlichen AÄgypten, d. h.
eine durch Wadi-Halfa gedachte Linie, im Norden und der Sam⸗
besi im Süden die Grenzen von Mittelafrika. Danach gehörten
nur das eigentliche Agypten zu Nord-, die vorher unter „IJ“ ge—
nannten Kolonien mit Ausnahme von Nordrhodesia und Britisch—
17) vgl. Sievers-Hahn S. 538, Zimmermann Weltpol. S. 187,
Johnston S. 205 ff.
18) vgl. Statesman's yearbook 1805 S. 192.
19) vgl. z. B. Handelsberichte Serie J Nr. 142 S. 7f. und „Auswärtiger
handel“ Bd. 158 B., Erläuterungen zu den Tabellen S. 7.