thumbs : Die Volkswirthschaftslehre

§  16.  17.  Werth.

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läßt.  Derselbe  samt  in  so  vielerlei  verschiedenen,  körperlichen
oder  nnlorperlichen  Gütern  vereinbart  nnd  ausgedrückt
werden,  als  mit  dem  betreffenden  Gute  zn  vergleichen  nnd
auszutauschen  sind.
Solange  nun  Natnraltansch  stattsindet,  d.  h.  zum  uuntittelbaren
  Gebrauch  begehrte  Güter  gegen  einander  umgetauscht ­
  werden,  ergeben  sich  Naturalpreise.
Es  besteht  alsdann  z.  B.  der  Preis  persönlicher  Dienste  in  den
dafür  erhaltenen  Natnralien  (Lebensmitteln,  Kleidungsstücken  re.),
der  dagegen  überlassenen  Landnutznng  oder  gewährten  Natnralverpflegung;
  der  Preis  der  Metalle,  des  Viehs  re.  in  den  damit
eingetauschten  Dienstleistungen,  Sachen  oder  Verhältnissen.
Nach  Auskommen  des  Geldgebranches  werden  dagegen
Geldpreise  üblich,  d.  h.  in  Geld  ausgedrückte  Preise.
§17.
Geld  aber  heißt  die  Waare,  welche  allgemein  als  Tauschmittel ­
  (Tanschwerkzeug,  Zahlmittel),  und  deshalb  auch  zugleich
als  Maßstab  zum  Messen  der  Tauschwerthe  aller  übrigen
Güter  (als  Werthsmaßstab,  Tauschwerthsmesser,  Preismaß)
benutzt  wird.
Außerdem  unterscheidet  sich  das  Geld  von  sonstigen  Waaren
hauptsächlich  nur  dadurch,  daß  es  als  stillschweigend  oder  ausdrücklich ­
  anerkanntes  Tauschmittcl  allgemeiner  und  williger  als
jede  nicht  ebenso  überall  „geltende"  Waare  beim  Tausche  angenvmmen
  wird,  und  beziehentlich  angenommen  werden  muß.
Als  Tanschmittel  macht  es  den  Naturaltausch  entbehrlich
durch  Zertheilnng  des  Tauschvorganges  in  Verkauf  und
Einkauf.  Anstatt  unmittelbaren  Austausches  des  zu  vertauschenden ­
  und  damit  einzutauschen  beabsichtigten  Gutes
wird  nun  letzteres,  nachdem  ersteres  zuvor  gegen  Geld  verkauft
  worden  ist,  wieder  mit  diesem  eingekauft.  Dasselbe
erleichtert  somit  zunächst  den  Umsatz  und  begünstigt  hierdurch
den  Güterumlauf  selbst.
            
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