Full text : Die Volkswirthschaftslehre

bestimmte  Maß-  oder  Gewichtseinheit  vereinbart  worden  sind,
>veil  alsdann  jedem  Preisschlussc,  ohne  Rücksicht  auf  das  dabei
umgesetzte  Waarenquantnm,  gleiche  Bedeutung  beigelegt  wird,
ivas  offenbar  unrichtig  ist.  Uebrigens  werden  die  Marktpreise
vielfach,  und  zwar  selbst  noch  in  weit  vorgeschrittener  Zeit,  nicht
wirklich  genau  ermittelt,  sondern  nur  auf  Grund  gemachter
Wahrnehniungcn  geschätzt.
Einen  eigentlichen  Marktpreis  können  auch  überhaupt  nur
die  marktgängigen,  regelmäßig  in  den  Verkehr  kommenden  Güter
haben,  während  diejenigen,  welche  wenigstens  thcilweise  absetzbar
sind,  wie  z.  B.  Stroh,  Stallmist  re.,  ihn  insoweit  erlangen,  als
sie  üblicher  Weise  wirklich  vertauscht  werden.  Der  Preis  blos
bisweilen,  mehr  nur  ausnahmsweise  oder  gelegentlich  zum
Vertausch  kommender  Güter  bleibt  dagegen  ein  vereinzelter,  z.  B.
derjenige  von  Alterthümern,  seltenen  Kunstwerken,  sowie,  der
aller  zeitlich  noch  gar  nicht  allgemeiner  zur  Waare  gewordener,
jedoch  manchmal  in  besonderen  Bedarfsfällen  gesuchter  und  abgetretener ­
  Besriedigungsmittel.
Aendert  sieh  aber  der  Marktpreis  und  somit  das  Tauschwerthsverhältniß ­
  einer  Waare  der  als  Geld  benutzten  gegenüber, ­
  so  ist  entiveder  sie  selbst  oder  letztere  wohlfeiler,
beziehentlich  theurer  geworden,  und  zwar  diejenige  von  beiden,
deren  Tauschwerth  sei»  seitheriges  Verhältniß  zu  demjenigen
jeder  anderen  und  nicht  blos  der  einen  Waare  verändert  hat.
Verändert  sich  z.  B.  das  zwischen  Getreide  und  Gold  bestehende ­
  Tauschwerthsverhältniß,  so  ist  aus  dieser  Thatsache  allein
noch  nicht  bestimmt  zu  erkennen,  ob  dies  durch  eine  Tanschwertysveränderung
  jenes  oder  dieses  verursacht  wurde.  Wäre
jedoch  dasjenige  des  Goldes  gegen  alle  sonstigen  Waaren  und
nur  nicht  gegen  Getreide  unverändert  geblieben,  so  würde  daraus
folgen,  daß  sich  ausschließlich  der  Tanschwerth  des  letzteren  getti,dert ­
  hat.

8  111.
Uebrigens  kann  bei  der  Werthschätzung  von  Gütern  ma
noch  in  Frage  kvmmen:  entweder  der  gemeine  Werth
(Gattungswerth,  abstracter  Werth),  d.  h.  der  Werth,  den  eine
Güterart  allgemeinhin  und  durchschnittlich  nach  gemeinem
            
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