„Die evangelische Kirche in der Sowjetunion ist so gut wie vernichtet. Von den
85 dort lebenden evangelischen Pfarrern befinden sich z. Zt. 47 seit Jahren und auf
Jahre hinaus in den Zwangsarbeitslagern Sibiriens und des Weißmeer-Kanalbaues.
Die beiden Pfarrer Deutschmann und Seib wurden in den letzten Wochen zum Tode
verurteilt.
Von den übrigen 38 evangelischen Pfarrern kann man nur sagen, daß man nicht
weiß, ob sie inzwischen nicht schon ebenfalls verhaftet sind, denn nur von etwa 18 ist
es bekannt, daß sie sich noch im Amt befinden, während 20 an der Ausübung jeglicher
Amtshandlungen verhindert sind. Aber auch sie bleiben dauernden Verfolgungen aus-TayäAbuuk
empoumeAbemen: Maß. IL HL Ko
Der Jude Lazarus
Josephsohn Kogan (Kohn), Chef der Bauten am Weißmeerkanal, ein hoher
GPU.-Beamter.
gesetzt, und es ist eine Frage von Monaten, daß diese letzten Träger des evangelischen
Bekenntnisses getötet oder in die Zwangsarbeitslager verschickt und die letzten Gotteshäuser
geschlossen werden. Die meisten Kirchen sind entweder zerstört oder in Profänstätten
umgewandelt worden?!).“ ;
Zahlreich sind die Verbannten, die wegen „„ Vergehens gegen die Arbeitsdisziplin“ verurteilt
werden. So sieht z. B. das Gesetz über die Ergänzung des Kriminalkodex der RSFSR.
$ 59, 3, B vom 15. Februar 1931 für Disziplinarvergehen des Eisenbahnpersonals
Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren bzw. Erschießung vor?). Dieses Gesetz’'der RSFSR.
wurde gemäß dem Dekrei des ZIK. und SNK. der UdSSR. vom 23. Januar 1931 erlassen.
!) Mitteilungen der Deutschen Pro-Deo-Kommission Berlin, Oktober 1935 (als Manuskript).
?) Gesetzsammlung der RSFSR. 1931, 1. Nr. 9.