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für nicht zurückgekommene Flaschen wurde von acht Brauereien
überschritten. Das Maximum dieses Verlustes lag bei 7,43 °%, das
Minimum bei 1,38 %. Wenn auch die Verhältnisse in Bezug auf
den Flaschenverlust bei den Brauereien nicht überall die gleichen
sind, wie bei den Bierverlegern, so können doch die hier anzeführten
Zahlen vielleicht als Durchschnittsziffern für die Flaschenverluste
auch der Bierverleger angesehen werden.
Irgendwelche Maassnahmen sind bisher gegen den Flaschenmissbrauch
seitens der Berliner Bierverleger noch nicht getroffen
worden. Die Einführung des Flaschenpfandes ist in Berlin auf dieselben
Schwierigkeiten gestossen, wie in anderen Städten. Die
Brauereien haben jüngst in den gelesensten Zeitungen grosse Erklärungen
abgegeben, wonach sie jedem Flaschenmissbrauch gerichtlich
entgegentreten würden. Ob diese Erklärungen Erfolg haben
werden, ist zweifelhaft, zumal die Gerichte die Verwendung und
Füllung von Bierflaschen mit anderen Flüssigkeiten etc. bei erfolgender
Anzeige in den seltensten Fällen bestrafen*). Gegen die
ınlautere Konkurrenz von Berufsgenossen (Vertauschen und Fortnehmen
von Flaschen) hat die Mehrzahl der zum Verband deutscher
Bierhändler gehörenden Vereine bereits. das Mittel der Errichtung
von Flaschen-Austauschlagern angewandt, und ist z. T. mit Recht
energisch vorgegangen gegen diejenigen Bierverleger, welche ihre
Beteiligung etwa ablehnten. In Berlin ist ähnliches seitens des
Vereins Berliner Bierverleger (der auch nicht zum Verbande gehört}
noch nicht geschehen. Allerdings hat der Verein vor, kurzer Zeit
seinen Vorsitzenden delegiert, in einen vom Bund der Industriellen
niedergesetzten Ausschuss einzutreten, welcher speziell die Bekämpfung
des Flaschenmissbrauches zur Aufgabe hat, und zu dem
u. a. auch Vertreter des Brauerei-Verbandes, des Vereins Berliner
Weissbierwirte, des deutschen Gastwirtsverbands, des Berliner
Gastwirte - Vereins und des Verbandes deutscher Mineralwasser-Fabrikanten
gehören. Irgendwelche positiven Beschlüsse liegen
jedoch seitens des Ausschusses, der sich eben erst konstituiert hat,
noch nicht vor.
*) Vgl. in dieser Hinsicht die sehr interessanten Verhandlungen des
Verbands deutscher Bierhändler. Abgedruckt in dem Verbandsorgan.
Der Bier-Verleger II. Jahrg. bes. 5. 278 u. f.