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PREUSSEN. — Finanzen (Budget).
Südpreussen, Neuostpreussen und Neuschlesien. Nun hatte der Staat
5595 Q.-M. und S’7ü0,000 Einw. Durch den Krieg mit der franz. Republik
verlor Preussen die Besitzungen auf dem linken Rheinufer, Geldern,
Moeurs und Cleve. Es erhielt dagegen durch den Entschädigungsrecess
von 1S02: Hildesheim mit Goslar, Paderborn, einen Theil von
Münster mit Cappenberg, Eichsfeld, Erfurt, Blankenhain, Untergleichen,
Mühlhausen, Nordhausen, Quedlinburg, Essen, Werden, Elten und
Herford, und 1803 von Bayern, gegen Ueberlassung von Neustadt und
Culm etc., das Oberstift Eichstädt, Weissenburg a. d. Tauber, Windsheim
und Dinkelsbühl, zusammen 173 Q.-M. mit 000,000 Menschen.
— 1805 liess sich die Regierung verleiten, Anspach, das rechtsrheinische
Gebiet von Cleve, und Neuenburg freiwillig an Frankreich abzutreten
, gegen das von diesem "eroberte Hannover. Nicht nur protestirte
England dagegen, sondern Preussen kam doch mit Frankreich in Krieg,
der (Schlacht bei Jena, 14. Oct. 1806) mit dem Tilsiter Frieden endigte,
9. Juli 1807, welcher Preussen gerade die Hälfte seines Gebietes
kostete. Es musste abtreten ; einen Theil von Neuostpreussen (Bialystük)
an den bisherigen Alliirten Russland; den Cottbusser Kreis an
Sachsen; Süd-, einen Theil von West- und Neuostpreussen sammt dem
Netzdistricte an das damit geschaffene Herzogthum Warschau; Danzig,
das mit vergrössertemGebiete wieder als »freie Stadt« erstand; Ostfriesland
an Holland ; Münster, Mark, Dingen und Tecklenburg an Berg ;
die übrigen westphälischen und niedersächsischen Besitzungen an das
neue »Königreich Westfalen«; endlich Bayreuth und Erfurt an Frankreich.
Der Gesammtverlust wird zu 2855 Q.-M. und 5 730,500 Menschen
berechnet. Der preussische Staat war auf 2870 Q.-M. mit
4’500,000 Einw. zusammengeschmolzen. — Der erste Pariser Friede
und der Wiener Congress gaben das Verlorene zurück oder mehr als
vollständige Entschädigung. Nicht wiedererlangt wurden- Polen, Hildesheim,
Ostfriesland, Anspach und Bayreuth ; dagegen erhielt Preussen ;
die Hälfte des Königr. Sachsen, die Rheinprovinz und Schwedisch-Vorpommern.
— 1812 kaufte der Staat das Fürstenthum Lichtenberg
(auf dem linken Rheinufer, 1 0% Q.-M., damals mit 35,250 Menschen,
durch den Wiener Congress dem Herzoge von Coburg zugetheilt), und
1849 erwarb derselbe die beiden Ho benzol 1er n'schen Fürstenthflmer
(21 Q.-M. und 07,500 Bew.). Dagegen büsste der König schon 184 7
die in dem schweizerischen Neuenburg ausgeübte Hoheit ein, während
die förmliche Verzichtung erst 1857 erfolgte. — Ein kleines Gebiet
am Jadebusen, zu einem Kriegshafen bestimmt, ward Ende 1854
von Oldenburg um % Mill. Thlr. erkauft.
Die Verfassungsurkunde datirt vom 31. Jan. 1850, mit Modificationen
vom 30. Apr. 1851, 21. Mai und 5. Juni 1852, 7. Mai
und 24. Mai 1853, 10. Juni 1854, 30. Mai 1855, und 15. Mai 1857.
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Budget, einjährig. Da nach 1861 ein solches in gesetzl. Weise
nicht mehr zum Abschluss gekommen, so theilen wir die Hauptresultate