Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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Vonn’ort  zur  \-ierten  Aiiflage.
sp1>  anregender  statistischer  Schriften  (deren  Verfasser
nid  t  (lass  ihnen  unser  Buch  mannichfach  nützte)  liegen
Vr  deutscher,  sondern  auch  in  englischer,  italienischer
Sprache  vor;  ja  es  ist  unser  Handbuch  sogar  in  das
Thp'1^^  übersetzt  worden.  Ebenso  ward  ihm  häufig  die  Ehre  zu
citirt  zu  wcrdeu.  Es  ist  dies  selbst  in  ofTiciellen
BlaiihrReschehen,  welche  dem  britischen  Parlamente  in
frar  Tnu  ^  vorgelegt  worden  sind.  Auch  hatte  sich  der  Verfasser
mifnr  pepönlicher  Zeichen  der  Anerkennung  zu  erfreuen,
.1  \erleihung  des  Diploms  als  Ehrenmitglied  des
711  "1^  kaiserl.  russischen  Universität  zu  Charkow  besonders
zu  emahnen  ein  Act  der  Schuldigkeit  ist.
/^i(l(^ui  wir  schliessen,  können  wir  es  uns  nicht  versagen,  allen
öffentlich  zu  danken,  welche  uns  bei  der
mmamm
noch  besonders  zu  gedenken,  -  einer  Hülfe,  die  sich  nicht  auf  einzelne
  Abtheilungen  des  Buches  beschränkte,  sondern  durch  alle
Abschnitte  desselben  die  gleiche  blieb.  Es  ist  diejenige,  welche  dem
erfasser  in  jeder  Beziehung  durch  die  mannichfachen  Bemühung
  n  der  \  erlagshandlung  geworden.  Ganz  besonders  ist  er  Herrn
Karl  Schwarz,  Irocuraträger  der  Handlung,  für  die  nicht  genug
'  7^!^^  igende,  unendlich  mühsame  Arbeit  der  steten  Correcturenevusion
  zu  Dank  verpflichtet.  Aber  auch  die  Setzer  des  Buches
aoen  mit  Einsicht  und  Unverdrossenheit  zum  gleichen  Ziele  in
einer  Weise  mitgewirkt,  welche  nur  deijenige  nach  Verdienst  würigeii
  kann,  der  sich  schon  öfter  im  Falle  befand,  Schriften  solcher
vli  das  gegenwärtige  Buch  freier  ist
on  Dnickfehlern,  als  die  meisten  andern  Werke  dieser  Art,  und
^enn  überdies  die  sparsamste  Benützung  jedes  Raumes  stattfand,
uu  doch  die  Uebersichtlichkeit  stets  gewahrt  wurde,  Vorzüge,
''velche  dem  Werke  selbst  wesentlich  zu  gut  kommen,  —  so  ver-(
  anken  wir  dies  den  Setzern,  dem  (Corrector  und  dem  die  Revision
Gsorgmiden  Geschäftsführer  der  Handlung.  Der  Verfasser  würde
R  auben  eines  Unrechtes  sich  schuldig  zu  machen,  wenn  er  diese
Leistungen  unerwähnt  liesse.
Frankfurt  a.  M.,  28.  März  1865.

G.  Priedr.  Kolb.
            
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