Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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DEUTSCHLAND.  -  Militärwesen.

gerechnet  werden,  und  alle  Nichtcombattanten  sind  über  die  festgesetzte
Zahl  zu  stellen.  Zu  diesen  Nichtcombattanten  gehören  :  die  Armeefuhrwesensoldaten ­
  (nicht  zu  verwechseln  mit  dem  Artilleriefuhrwesen),  die
Verpflegungsmannschaft  sammt  Bäckerei,  die  Sanitätscorps  etc.  —  Von
dem  Contingente  hat  %  (früher  %)  aus  Reiterei  zu  bestehen.  Auf  je
1000  M.  des  Hauptcontingents  sind  an  Feldartillerie  mindestens  2%
Geschütze  zu  liefern  (früher  blos  2)  ;  ein  Fünftel  der  Artillerie  soll  reitende ­
  sein.  —  Ausser  den  Feldgeschützen  soll  ein  Belagerungspark  vorhanden ­
  sein,  bestehend  aus  100  schweren  Kanonen,  30  Belagerungshaubitzen ­
  und  70  Mörsern.  Die  Mannschaft  hiefür  ist  über  die  Contingentszahl
  zu  stellen;  ebenso  jene  für  Feldartillerie,  sofern  dieselbe,
Stäbe  eingerechnet,  30  Mann  auf  jedes  Geschütz  übersteigt.  —  Jedes
Armeecosps  muss  einen  Brückentrain  und  eine  Birago’sche  Brückenequipage ­
  besitzen.  —  Von  der  Gesammtmannschaft  hat  Vioo  aus  Pionieren, ­
  Jägern  oder  Scharfschützen  zu  bestehen.  Das  Minimum  der  Chargen ­
  soll  sein:
1  Officier  auf  45—50  Streitbare  bei  der  Infanterie,

1
1  Unterofficier  -
1
1  Spielmann

30—35  -  -  den  andern  Waffengattungen,
12—15  -  -  der  Infanterie,
10—12  -  -  den  übrigen  Waft'engattungen,
45—60  -  -  der  Infant.,  Pionieren  u.  Genietruppen,
'  -  -  40—50  -  -  den  übrigen  Waffen.
Der  Präsenzstand  im  Frieden  ist  für  das  Haupteontingent  :
1  )  Ofßciere  ;  %  aller  W^aflengattungen  ;
2)  Infanterie:  %  der  Unterofficiere  und  Spielleute,  %  der  Gemeinen;
3)  Reiterei  ;  %  bis  %  der  Mannschaft  und  Pferde  ;  %  bei  Landwehrreiterei  ;
‘/a  wo  Beurlaubung  mit  Pferden  und  Sold  besteht  (Hannover);
4)  Fiissartillerie:  %  der  Unterofficiere  und  Spielleute,  %  der  Gemeinen  ;
5)  Reitende  Artillerie:  wie  sub  3,  Reiterei;
6)  Festungsartillerie  :  %  Unterofficiere  und  Spielleute,  */„  Gemeine  ;
7)  Pioniere  H.  (ienie:  %  -  */,  -  u.  Reitpferde.
Recruten  dürfen  in  der  zur  Ausbildung  angenommenen  Zeit  (selbst
bei  der  Infanterie  0  Monate)  in  den  Präsenzstand  nicht  eingerechnet
werden.  —  %  der  Bespannung  sämmtlicher  Geschütze  ist  stets  bereit  zu
halten.  —  Durch  einen  Bundesbeschluss  vom  15.  Nov.  1&55  ist  die
Dienstverpflichtung  für  jeden  in  die  Bundescontingente  einzurechnenden
Mann  auf  mindestens  0  Jahre  bestimmt  ;  die  Präsenz  aber  ;

bei  der  Infanterie  .  .  .
-  -  Reiterei  ....
-  Fussartillerie  .  .
-  -  reitenden  Artillerie
-  den  Genietruppen  .  .

2'/*,  wenigstens  2  Jahre
3%,  -  3  -
:  :  :
2'.,  -  2  -

und  zwar  sollen  diese  Bestimmungen  nicht  durchschnittlich,  sondern  für
jeden  einzelnen  Mann  einzuhalten  sein.  —  Nachfolgend  eine  Gegenüberstellung ­
  des  ursprünglichen  Hauptcontingents  und  des  Gesammtcontingents
  nach  dem  Bundesbeschluss  vom  27.  Apr.  1801,  dann  des
jetzigen  wirklichen  Formationsbestandes  (unbeschadet  Beurlaubungen  etc.).
            
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