Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

DEUTSCHLAND — Sociale, Oewerbs- und Handelsverhiltnisee. 209 
Schaft 254, schöne Literatur 95(i, schöne Künste 458 , Volksschriften 
214, Freimaurerei 22, vermischte Schriften 437, slavische undungar. 
Literatur 198, Karten 179. — 1864 erschienene Druckschriften nur 
9564. (In Frankreich war die Gesammtzahl der 1863 erschienenen Bücher 
ohne Zeitschriften 4768, siehe S. 89.) 
Die Zahl der Zeitungen, Wochen- und Anzeigeblätter betrug nach 
einer (jedoch wol nicht ganz vollständigen) Zusammenstellung vom Ende 
des J. 1861 1202 (oder 1221 mit Posen), nemlich in 
Preussen. ... 52b Baden . . 
Bayern . . 13S Mecklenburg 
Sachsen .... 90 Holstein . 
Deutsch-Oesterreich 77 Kurhessen 
Braunschweig . . 61 Frankfurt. 
ürttemberg . 60 Hamburg . 
Hannover ... 58 Reuss . . 
Sächs. Herzogth. . 35 Bremen 
Harmstadt 32 Oldenburg 
Hierunter befinden sich 249 täglich 
tungen, nemlich : 
29 [ Nassau 
21 Sch warzb. Rudolstadt 
19 Lübeck . . 
13 I Anhalt . . 
12 I Detmold .... 4 
12 Homburg . . . . 3 
12 Luxemburg 
10 Waldeck 
10 Schaumburg 
erscheinende politische Zei 
71 in Pr Bussen, 44 in Bayern, 3S in Deutsch-Oesterreich, IS in den Krei- 
städten, 16 im Königr. Sachsen, 15 in Württemberg, 11 in Baden, 9 in Hanno 
ver 5 in Kurhessen, 4 in den Sächs. Herzogthümem, 4 in Holstein, 4 in Darm 
stadt, 3 in Braunschweig, 3 in Mecklenburg, 3 in Nassau, 1 in Reuss*). Vergl 
unten : »Deutsch-österr Postverein.) 
Stimmenyerhältniss der Staaten am Bundestage. Im Plenum (ent 
scheidend bei Einführung neuer* organischer Bestimmungen) haben 
Oesterreich und die 5 Königreiche jedes 4 Stimmen, Baden, beide Hes 
sen, Holstein und Luxemburg jedes 3, Braunschweig, Schwerin und 
Nassau jeder 2, alle übrige Staaten jeder 1 Stimme, zusammen 69. — 
) Gewerbswesen. Bei Bearbeitung der beiden ersten Auflagen des gegen 
wärtigen Werkes schien es geeignet, die Gewerbegesetzgebung aller einzelnen 
Maaten Deutschlands in ihren Grundzügen zu erwähnen. Ob wol der Oegen- 
stend eigentlich nicht hieher gehörte, waren solche Angaben in einem Augen 
blicke dem begonnenen allgemeinen Kampfes um Gewerbefreiheit wol nicht un- 
jvichtig, und wir freuen uns, ebenfalls einige Materialien zur Entscheidung ge- 
uetert zu haben. Nachdem der Kampf im Grundsätze entschieden ist, glauben 
Wir dagegen den betreffenden Raum zu anderweiten Mittheilungen besser be- 
nu zen zu können. Das Zunftwesen ist in seinen hemmenden Formen gebro- 
^nen ; leider noch nicht ebenso das gleich schädliche und an sich sogar noch 
weit weniger berechtigte büreaukratische Concessionswesen. Aber selbst 
^ne vollkommene Gewerbefreiheit vermag ihren Segen nur höchst unvollkom 
men zu entfalten ohne die Verwirklichung des Grundsatzes eines deutschen 
Maatsbürgerrechts, mit der Befugniss freier Niederlassung in allen Orten 
i^eutschlands Ganz getrennt davon kann das Ortsbürger- und Heimath- 
fan. I- der Schweiz thatsächlich geschieht. Damit 
laut die Besorgniss vor einer Auflösung der Gemeinde (wie in Frankreich), 
nü es beseitigt sich die Befürchtung, dass die wohlhabenden Orte von Armen 
i^T^^bweramt und zu deren Erhaltung gezwungen würden. DieUnterhaltungs- 
I if I ' nicht die Niederlassungs-, sondern die Hei math gemeinden, 
m Uebngen kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, wie alljährlich 
ausende tüchtiger junger Männer durch unsere schädlichen Ansässigkeits- 
gesetze in das Ausland getrieben werden. Es ist kläglich, wenn der Bayer, der 
adener u. s. f. zu Paris und im ganzen übrigen Frankreich \del leichter zur 
nsässigmachung gelangt, als in seinem nächsten deutschen Nachbarlande 
Uder wol gar in der engeren Heimath selbst ! ' 
Kolb, sutiitik. 4. Aua. 1A
	        
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