Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

DEUTSCHLAND  —  Sociale,  Oewerbs-  und  Handelsverhiltnisee.  209

Schaft  254,  schöne  Literatur  95(i,  schöne  Künste  458  ,  Volksschriften
214,  Freimaurerei  22,  vermischte  Schriften  437,  slavische  undungar.
Literatur  198,  Karten  179.  —  1864  erschienene  Druckschriften  nur
9564.  (In  Frankreich  war  die  Gesammtzahl  der  1863  erschienenen  Bücher
ohne  Zeitschriften  4768,  siehe  S.  89.)

Die  Zahl  der  Zeitungen,  Wochen-  und  Anzeigeblätter  betrug  nach
einer  (jedoch  wol  nicht  ganz  vollständigen)  Zusammenstellung  vom  Ende
des  J.  1861  1202  (oder  1221  mit  Posen),  nemlich  in

Preussen.  ...  52b  Baden  .  .
Bayern  .  .  13S  Mecklenburg
Sachsen  ....  90  Holstein  .
Deutsch-Oesterreich  77  Kurhessen
Braunschweig  .  .  61  Frankfurt.
ürttemberg  .  60  Hamburg  .
Hannover  ...  58  Reuss  .  .
Sächs.  Herzogth.  .  35  Bremen
Harmstadt  32  Oldenburg
Hierunter  befinden  sich  249  täglich
tungen,  nemlich  :

29  [  Nassau
21  Sch  warzb.  Rudolstadt
19  Lübeck  .  .
13  I  Anhalt  .  .
12  I  Detmold  ....  4
12  Homburg  .  .  .  .  3
12  Luxemburg
10  Waldeck
10  Schaumburg
erscheinende  politische  Zei

71  in  Pr  Bussen,  44  in  Bayern,  3S  in  Deutsch-Oesterreich,  IS  in  den  Kreistädten,
  16  im  Königr.  Sachsen,  15  in  Württemberg,  11  in  Baden,  9  in  Hannover ­
  5  in  Kurhessen,  4  in  den  Sächs.  Herzogthümem,  4  in  Holstein,  4  in  Darmstadt, ­
  3  in  Braunschweig,  3  in  Mecklenburg,  3  in  Nassau,  1  in  Reuss*).  Vergl
unten  :  »Deutsch-österr  Postverein.)
Stimmenyerhältniss  der  Staaten  am  Bundestage.  Im  Plenum  (entscheidend ­
  bei  Einführung  neuer*  organischer  Bestimmungen)  haben
Oesterreich  und  die  5  Königreiche  jedes  4  Stimmen,  Baden,  beide  Hessen, ­
  Holstein  und  Luxemburg  jedes  3,  Braunschweig,  Schwerin  und
Nassau  jeder  2,  alle  übrige  Staaten  jeder  1  Stimme,  zusammen  69.  —

)  Gewerbswesen.  Bei  Bearbeitung  der  beiden  ersten  Auflagen  des  gegenwärtigen ­
  Werkes  schien  es  geeignet,  die  Gewerbegesetzgebung  aller  einzelnen
Maaten  Deutschlands  in  ihren  Grundzügen  zu  erwähnen.  Ob  wol  der  Oegenstend
  eigentlich  nicht  hieher  gehörte,  waren  solche  Angaben  in  einem  Augenblicke ­
  dem  begonnenen  allgemeinen  Kampfes  um  Gewerbefreiheit  wol  nicht  unjvichtig,
  und  wir  freuen  uns,  ebenfalls  einige  Materialien  zur  Entscheidung  geuetert
  zu  haben.  Nachdem  der  Kampf  im  Grundsätze  entschieden  ist,  glauben
Wir  dagegen  den  betreffenden  Raum  zu  anderweiten  Mittheilungen  besser  benu
  zen  zu  können.  Das  Zunftwesen  ist  in  seinen  hemmenden  Formen  gebro-^nen
  ;  leider  noch  nicht  ebenso  das  gleich  schädliche  und  an  sich  sogar  noch
weit  weniger  berechtigte  büreaukratische  Concessionswesen.  Aber  selbst
^ne  vollkommene  Gewerbefreiheit  vermag  ihren  Segen  nur  höchst  unvollkommen ­
  zu  entfalten  ohne  die  Verwirklichung  des  Grundsatzes  eines  deutschen
Maatsbürgerrechts,  mit  der  Befugniss  freier  Niederlassung  in  allen  Orten
i^eutschlands  Ganz  getrennt  davon  kann  das  Ortsbürger-  und  Heimathfan.
  I-  der  Schweiz  thatsächlich  geschieht.  Damit
laut  die  Besorgniss  vor  einer  Auflösung  der  Gemeinde  (wie  in  Frankreich),
nü  es  beseitigt  sich  die  Befürchtung,  dass  die  wohlhabenden  Orte  von  Armen
i^T^^bweramt  und  zu  deren  Erhaltung  gezwungen  würden.  DieUnterhaltungs-I
  if  I  '  nicht  die  Niederlassungs-,  sondern  die  Hei  math  gemeinden,
m  Uebngen  kann  nicht  oft  genug  darauf  hingewiesen  werden,  wie  alljährlich
ausende  tüchtiger  junger  Männer  durch  unsere  schädlichen  Ansässigkeitsgesetze
  in  das  Ausland  getrieben  werden.  Es  ist  kläglich,  wenn  der  Bayer,  der
adener  u.  s.  f.  zu  Paris  und  im  ganzen  übrigen  Frankreich  \del  leichter  zur
nsässigmachung  gelangt,  als  in  seinem  nächsten  deutschen  Nachbarlande
Uder  wol  gar  in  der  engeren  Heimath  selbst  !  '
Kolb,  sutiitik.  4.  Aua.  1A
            
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