Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

250 DEUTSCHLAND. — Hannover (Sociale und gewerbl. Verhältnisse). 
von Suhlingen und Artlenburg, 3. Juni und 5. Juli 1803, sollten sie 
auseinander gehen, allein Viele traten in englischen Dienst. Die vorzugs 
weise aus Hannoveranern gebildete »Englisch-deutsche Legion« kämpfte 
ruhmvoll bei Kopenhagen, in Spanien und bei Waterloo. Der neu her 
gestellte Staat brachte das Heer 1813 und 14 auf 28,953 M. mit 2099 
Pferden, 1815 sogar auf 30,211 M, mit 3022 Pferden. 1810 war der 
Bestand noch 30,801 M.., welche 1’820,972 Thlr. Cass.-Münze koste 
ten; 1819: 20,910 M. mit 3434 Pferden, und 1880,007 Thlr. Conv.- 
Münze Geldbedarf. 
Sociale and gewerbliche Verhältnisse. Zur Berichtigung sehr verbrei 
teter Vorurtheile ist zunächst über das Verhältniss des Adels zu be 
merken : Der noch immer bedeutende Einfluss desselben beruht (abge 
sehen von seiner Stellung am Hofe) auf der Zusammensetzung der im 
J. 1855 octroyirten ersten Kammer, da diese zum überwiegenden Theile 
aus der Ritterschaft gewählt wird, in welcher der Adel numerisch die 
Ueberhand hat. Die früher erblichen Vorrechte des Adels wurden 
1848 verfassungsmässig aufgehoben und durch die Octroyirung von 1855 
nicht wieder hergestellt. *) —Der Grossgrundbesitz wird noch ungetheilt 
erhalten. Es gibt 13,100 Güter und Bauernhöfe von mehr als 120 Mor 
gen Landes. Erst 1831 wurden die Feudallasten (und zwar um den 25- 
fachen Jahresbetrag!) ablösbar erklärt. Gleichwol sind die Ablösungen 
(nach einer uns von competenter Seite gewordenen Mittheilung) viel wei 
ter vorangeschritten als in den meisten deutschen Ländern, namentlich 
in dem Hauptgebiete von Preussen. Der Domanialablösungsfonds allein 
hat bis zum 1. Juli 1803 1 7’505,280 Thlr. eingenommen, wodurch un 
gefähr die Hälfte der Berechtigungen des Domaniums abgelöst wurden. 
— Im Ganzen benscht ein mässiger, in stetem Fortschreiten begriffener 
Wohlstand. Insbes. hat sich der Bauernstand im letzten Menschenalter 
sehr gehoben. Ausser der umfangreichen .Ablösung der Feudallasten hat 
die gute Agrargesetzgebung über Gemeinheitstheilungen etc. vortheilhaft 
gewirkt. Die Landescreditanstalt leiht bis zur Hälfte des Taxwerthes 
auf die Bauernhöfe unkündbare Capitalicn zu einem Zinsfusse von durch- 
*) In Beziehung auf die in den beiden ersten Auflagen des gegenwärtigen 
Werkes gemachten Bemerkungen über Vorrechte des Adels etc. ist uns von 
competenter Seite bemerkt worden : der Adel nehme keineswegs alle hohen 
Stellen ein ; in der Armee sei derselbe weit weniger vertreten als z. B in Preus 
sen, indem Bürgerliche bis zu den höchsten Posten gelangten; im (’ivildienste 
finde man insbes. Nachkommen von Nichthannoveranern, die als Professoren 
nach Göttingen berufen worden, an den bedeutendsten Stellen ; statt des aller 
dings starren, frühem Beamtenthums, sei durch die Stüve’sche Organisation 
und Besoldungsherabsetzung ein Verhältniss entstanden, durch welclies Viele 
vom Staatsdienste fern gehalten würden, gewiss nicht zum Besten des Landes etc. 
— Eine uns gleichfalls von völlig verlässiger Seite zugekommene neue Notiz be 
sagt : Die unter König Ernst August tnatsächlich stattgefundene ungemein 
grosse Bevorzugung des Adels in den hohen Militär- und Civilstellen hat unter 
seinem Nachfolger sehr nachgelassen (beispielsweise sind 18Ü4 unter 7 Ministern 
3 Bürgerliche; unter den 7 Landdrosten ebenfalls 3 Bürgerliche; die Chefs der 
Forst-, Eisenbahn- u. Zollverwaltung sind bürgerl., die der Post- u. Steuer 
verwaltung adelig; von den activen Generallieutenants : 3 bürgerl., 3 adelig; 
Gen.-Majore: 0 adelig, 3 bürgerl. Diese Verhältnisse sind für die Bürgerlichen 
allerdings noch immer ungünstig, keineswegs aber in höherm Masse als in 
Deutschland überhaupt.
	        
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