250 DEUTSCHLAND. — Hannover (Sociale und gewerbl. Verhältnisse).
von Suhlingen und Artlenburg, 3. Juni und 5. Juli 1803, sollten sie
auseinander gehen, allein Viele traten in englischen Dienst. Die vorzugs
weise aus Hannoveranern gebildete »Englisch-deutsche Legion« kämpfte
ruhmvoll bei Kopenhagen, in Spanien und bei Waterloo. Der neu her
gestellte Staat brachte das Heer 1813 und 14 auf 28,953 M. mit 2099
Pferden, 1815 sogar auf 30,211 M, mit 3022 Pferden. 1810 war der
Bestand noch 30,801 M.., welche 1’820,972 Thlr. Cass.-Münze koste
ten; 1819: 20,910 M. mit 3434 Pferden, und 1880,007 Thlr. Conv.-
Münze Geldbedarf.
Sociale and gewerbliche Verhältnisse. Zur Berichtigung sehr verbrei
teter Vorurtheile ist zunächst über das Verhältniss des Adels zu be
merken : Der noch immer bedeutende Einfluss desselben beruht (abge
sehen von seiner Stellung am Hofe) auf der Zusammensetzung der im
J. 1855 octroyirten ersten Kammer, da diese zum überwiegenden Theile
aus der Ritterschaft gewählt wird, in welcher der Adel numerisch die
Ueberhand hat. Die früher erblichen Vorrechte des Adels wurden
1848 verfassungsmässig aufgehoben und durch die Octroyirung von 1855
nicht wieder hergestellt. *) —Der Grossgrundbesitz wird noch ungetheilt
erhalten. Es gibt 13,100 Güter und Bauernhöfe von mehr als 120 Mor
gen Landes. Erst 1831 wurden die Feudallasten (und zwar um den 25-
fachen Jahresbetrag!) ablösbar erklärt. Gleichwol sind die Ablösungen
(nach einer uns von competenter Seite gewordenen Mittheilung) viel wei
ter vorangeschritten als in den meisten deutschen Ländern, namentlich
in dem Hauptgebiete von Preussen. Der Domanialablösungsfonds allein
hat bis zum 1. Juli 1803 1 7’505,280 Thlr. eingenommen, wodurch un
gefähr die Hälfte der Berechtigungen des Domaniums abgelöst wurden.
— Im Ganzen benscht ein mässiger, in stetem Fortschreiten begriffener
Wohlstand. Insbes. hat sich der Bauernstand im letzten Menschenalter
sehr gehoben. Ausser der umfangreichen .Ablösung der Feudallasten hat
die gute Agrargesetzgebung über Gemeinheitstheilungen etc. vortheilhaft
gewirkt. Die Landescreditanstalt leiht bis zur Hälfte des Taxwerthes
auf die Bauernhöfe unkündbare Capitalicn zu einem Zinsfusse von durch-
*) In Beziehung auf die in den beiden ersten Auflagen des gegenwärtigen
Werkes gemachten Bemerkungen über Vorrechte des Adels etc. ist uns von
competenter Seite bemerkt worden : der Adel nehme keineswegs alle hohen
Stellen ein ; in der Armee sei derselbe weit weniger vertreten als z. B in Preus
sen, indem Bürgerliche bis zu den höchsten Posten gelangten; im (’ivildienste
finde man insbes. Nachkommen von Nichthannoveranern, die als Professoren
nach Göttingen berufen worden, an den bedeutendsten Stellen ; statt des aller
dings starren, frühem Beamtenthums, sei durch die Stüve’sche Organisation
und Besoldungsherabsetzung ein Verhältniss entstanden, durch welclies Viele
vom Staatsdienste fern gehalten würden, gewiss nicht zum Besten des Landes etc.
— Eine uns gleichfalls von völlig verlässiger Seite zugekommene neue Notiz be
sagt : Die unter König Ernst August tnatsächlich stattgefundene ungemein
grosse Bevorzugung des Adels in den hohen Militär- und Civilstellen hat unter
seinem Nachfolger sehr nachgelassen (beispielsweise sind 18Ü4 unter 7 Ministern
3 Bürgerliche; unter den 7 Landdrosten ebenfalls 3 Bürgerliche; die Chefs der
Forst-, Eisenbahn- u. Zollverwaltung sind bürgerl., die der Post- u. Steuer
verwaltung adelig; von den activen Generallieutenants : 3 bürgerl., 3 adelig;
Gen.-Majore: 0 adelig, 3 bürgerl. Diese Verhältnisse sind für die Bürgerlichen
allerdings noch immer ungünstig, keineswegs aber in höherm Masse als in
Deutschland überhaupt.