Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

250  DEUTSCHLAND.  —  Hannover  (Sociale  und  gewerbl.  Verhältnisse).

von  Suhlingen  und  Artlenburg,  3.  Juni  und  5.  Juli  1803,  sollten  sie
auseinander  gehen,  allein  Viele  traten  in  englischen  Dienst.  Die  vorzugsweise ­
  aus  Hannoveranern  gebildete  »Englisch-deutsche  Legion«  kämpfte
ruhmvoll  bei  Kopenhagen,  in  Spanien  und  bei  Waterloo.  Der  neu  hergestellte ­
  Staat  brachte  das  Heer  1813  und  14  auf  28,953  M.  mit  2099
Pferden,  1815  sogar  auf  30,211  M,  mit  3022  Pferden.  1810  war  der
Bestand  noch  30,801  M..,  welche  1’820,972  Thlr.  Cass.-Münze  kosteten; ­
  1819:  20,910  M.  mit  3434  Pferden,  und  1880,007  Thlr.  Conv.-Münze
  Geldbedarf.
Sociale  and  gewerbliche  Verhältnisse.  Zur  Berichtigung  sehr  verbreiteter ­
  Vorurtheile  ist  zunächst  über  das  Verhältniss  des  Adels  zu  bemerken ­
  :  Der  noch  immer  bedeutende  Einfluss  desselben  beruht  (abgesehen ­
  von  seiner  Stellung  am  Hofe)  auf  der  Zusammensetzung  der  im
J.  1855  octroyirten  ersten  Kammer,  da  diese  zum  überwiegenden  Theile
aus  der  Ritterschaft  gewählt  wird,  in  welcher  der  Adel  numerisch  die
Ueberhand  hat.  Die  früher  erblichen  Vorrechte  des  Adels  wurden
1848  verfassungsmässig  aufgehoben  und  durch  die  Octroyirung  von  1855
nicht  wieder  hergestellt.  *)  —Der  Grossgrundbesitz  wird  noch  ungetheilt
erhalten.  Es  gibt  13,100  Güter  und  Bauernhöfe  von  mehr  als  120  Morgen ­
  Landes.  Erst  1831  wurden  die  Feudallasten  (und  zwar  um  den  25-fachen
  Jahresbetrag!)  ablösbar  erklärt.  Gleichwol  sind  die  Ablösungen
(nach  einer  uns  von  competenter  Seite  gewordenen  Mittheilung)  viel  weiter ­
  vorangeschritten  als  in  den  meisten  deutschen  Ländern,  namentlich
in  dem  Hauptgebiete  von  Preussen.  Der  Domanialablösungsfonds  allein
hat  bis  zum  1.  Juli  1803  1  7’505,280  Thlr.  eingenommen,  wodurch  ungefähr ­
  die  Hälfte  der  Berechtigungen  des  Domaniums  abgelöst  wurden.
—  Im  Ganzen  benscht  ein  mässiger,  in  stetem  Fortschreiten  begriffener
Wohlstand.  Insbes.  hat  sich  der  Bauernstand  im  letzten  Menschenalter
sehr  gehoben.  Ausser  der  umfangreichen  .Ablösung  der  Feudallasten  hat
die  gute  Agrargesetzgebung  über  Gemeinheitstheilungen  etc.  vortheilhaft
gewirkt.  Die  Landescreditanstalt  leiht  bis  zur  Hälfte  des  Taxwerthes
auf  die  Bauernhöfe  unkündbare  Capitalicn  zu  einem  Zinsfusse  von  durch-*)
  In  Beziehung  auf  die  in  den  beiden  ersten  Auflagen  des  gegenwärtigen
Werkes  gemachten  Bemerkungen  über  Vorrechte  des  Adels  etc.  ist  uns  von
competenter  Seite  bemerkt  worden  :  der  Adel  nehme  keineswegs  alle  hohen
Stellen  ein  ;  in  der  Armee  sei  derselbe  weit  weniger  vertreten  als  z.  B  in  Preussen, ­
  indem  Bürgerliche  bis  zu  den  höchsten  Posten  gelangten;  im  (’ivildienste
finde  man  insbes.  Nachkommen  von  Nichthannoveranern,  die  als  Professoren
nach  Göttingen  berufen  worden,  an  den  bedeutendsten  Stellen  ;  statt  des  allerdings ­
  starren,  frühem  Beamtenthums,  sei  durch  die  Stüve’sche  Organisation
und  Besoldungsherabsetzung  ein  Verhältniss  entstanden,  durch  welclies  Viele
vom  Staatsdienste  fern  gehalten  würden,  gewiss  nicht  zum  Besten  des  Landes  etc.
—  Eine  uns  gleichfalls  von  völlig  verlässiger  Seite  zugekommene  neue  Notiz  besagt ­
  :  Die  unter  König  Ernst  August  tnatsächlich  stattgefundene  ungemein
grosse  Bevorzugung  des  Adels  in  den  hohen  Militär-  und  Civilstellen  hat  unter
seinem  Nachfolger  sehr  nachgelassen  (beispielsweise  sind  18Ü4  unter  7  Ministern
3  Bürgerliche;  unter  den  7  Landdrosten  ebenfalls  3  Bürgerliche;  die  Chefs  der
Forst-,  Eisenbahn-  u.  Zollverwaltung  sind  bürgerl.,  die  der  Post-  u.  Steuerverwaltung ­
  adelig;  von  den  activen  Generallieutenants  :  3  bürgerl.,  3  adelig;
Gen.-Majore:  0  adelig,  3  bürgerl.  Diese  Verhältnisse  sind  für  die  Bürgerlichen
allerdings  noch  immer  ungünstig,  keineswegs  aber  in  höherm  Masse  als  in
Deutschland  überhaupt.
            
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