Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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DEUTSCHLAND. — Sachsen-Coburg-Gotha. 
10. Sachseii-Cobiirg-Ooilia (Herzogthiim).*) 
Herzogth. 
Gotha 
Coburg 
Q.-M. Bevölk. 1861 
20 112,417 
10 47,014 
30 150,431 
Frühere Volkszahl: 1 
1834: 134,005 I 
1840: 149,753 | 
1855: 150,878 
1858: 153,870 | 
Städte: Gotha 10,009, Coburg 10,090, Ohrdruf 4999. 
Confessionen : 
Protestanten 158,304 
Katholiken 900 
Juden . . 150 
35,703 Haushaltung. 
Gehietsverilnderungen. A. Gotha 17&0: ^ ^ Einw 
Fürstenthum Gotha 30 77,000 
Grösster Theil des Fürstenth. Altenburg . 25 78,000 
(1815: 185,082 Einw.) 55 150,000 
1825 Aussterben der männl. Idnie der Herzogsfamilie; 1820 Theilung des 
Landes unter die übrigen herzoglich sächsischen Häuser. 
B. Coburg. Ende vorigen Jahrhunderts etwa 10 Q.-Meil. Co 
burg-Saalfeld G, Theil von Alten bürg 10). Das Herzogthum ward 1 SOG 
durch franz. Truppen occupirt, 180S als Rheinbundsstaat wieder herge 
stellt. Der Wiener Congress vergrösserte es um » 20,000 Seelen a durch 
das sog, Fürstenthum Lichtenberg (St. Wendel, auf dem linken Rhein 
ufer), wonach 1815 das Areal auf 28 Q.-Meil., die Volkszahl auf 80,01 2 
stieg. Der Herzog verkaufte Lichtenberg 1831 an Preussen gegen eine 
Rente von 80,000 Thlr., zum Theil in Domänen, da ein projectirter 
Tausch gegen den Kreis Schleusingen nicht zu Stande kam. 
C. Coburg-Gotha. Bei der Theilung Gotha’s erhielt der Herzog 
von Coburg dasselbe mit Ausnahme des Amtes Kranichfeld, und gegen 
Abtretung des Fürstenthums Saalfeld und anderer Parcellen. 
Staatsgrundgesetz Gotha’s v. 2G. März 1810, abgeändert den 3. Mai 
1852. Verfassungsurkunde Coburg’s V, 8, Aug. 1821. Gemeinschaft 
liche Verfassung für beide Herzogthümer vom 3. Mai 1852. 
Finanzen. A. Gotha. Selbst in der abgeänderten Verfassung wa 
ren die Domänen als Staatseigenthum anerkannt. Die »Agnaten« prote- 
stirten, namentl. Prinz Albert, Gemahl der Königin v. England. Ende 
1854 neues Uebereinkommen des Herzogs mit dem Landtage : das Kam 
mer- und Domänenvermögen wird in Staats- und Domänengut getheilt; 
das letzte überlässt jährlich G0,G31 Thlr. Domänengefälle an den Staat, 
erhält aber als Ablösung 050,000 Thlr. Darauf neue Protestation der 
Agnaten ; endlich ein von ihnen genehmigtes Uebereinkommen. Der Her 
zog erhält aus den Reinerträgen »des Domänenfideicommissguts des 
herzogl. Hauses im Herz. Gotha« 100,000 Thlr. feste Jahresrente. So 
dann fliessen der Staatscasse aus den Reinerträgen jährl. 3G,000 Thlr. 
als feste Rente zu. M eitere Reinerträge des Domänenguts werden zu 
gleichen Hälften zwischen Herzog und Staatscasse getheilt. An Rein 
erträgen der Domänen erhielten 
18*%, 18"%, 18«%, 18«%. 
der Herzog 124,444 148,193 140,679 145,210 
- Staat 60,444 84,193 76,679 81,210 
*) Vergl. »Mittheilungen aus dem statist. Büreau des Herzogl. Sfaatsminist. 
zu Gotha üb. Landes- und Volkskunde«, herausgegeben vom Vorstande dea 
stat. Bür., Reg.-Rath. Hess. 1. Heft.
	        
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