Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

Dritte Abtheilung. 
Die übrigen europäischen Staaten. 
Italien. 
Bei der ersten Ausgabe des gegenwärtigen Werkes, und zum Theil 
selbst bei der zweiten, bedurfte es einer besondern Rechtfertigung, wa 
rum wir die Halbinsel als Ganzes schilderten, entgegen der bekannten 
Auffassung Metternich's : » Es gibt kein Italien ; es ist diese Benennung 
nur eine geographische Classification. « Behufs des Zusammenfassens 
dieser Einzelstaaten mussten wir Italien damals eine gesonderte Abthei 
lung widmen. Beides — die Rechtfertigung und diese gesonderte Ab 
theilung — erscheint nunmehr ilberfiflssig. 
Sehen wir ab von einzelnen Grenzdistricten*), so hat sich Italien 
nunmehr folgendermassen gestaltet : 
Q.-M. Bevölkerung 
Königreich Italien (Bev. 18H2) 4,670 21’776,95:t 
Kirchenstaat (Rest, 1853) . . 214 682,489 
Halbsouverän: Monaco (1857) % 7,627 
San Marino (1850) 1 5,700 
Zus., italien. Staaten 4,885 22’472,769 
Hiezu : Venetien (österreichisch) ,. . 457 2’446,056 
Corsica und Nizza (franz.) . . 215 379,413 
Malta (englisch, 1860) ... 10 147,683 
Zus. 5,567 25'445,92f 
Historische Notizen. I. Italien 1788. 
Staaten 
Sardinische Staaten . 
Neapel und Sicilien . 
Römischer Staat . 
Toscana, Grossherzogth 
Parma, Herzogthum . 
Modena ditto 
1,260 
2,175 
750 
380 
90 
92 
nevoiKerung 
3’200,000 
6'000,000 
2’200,000 
1’000,000 
250.000 
320.000 
17 Mill. Lire 
5Mill.])ucati 
2Mill.Rhlr. 
3 - - 
1 - 
800,000 - 
ouuuiuen 
keine 
unbekannt 
7 Mill. Rthlr. 
bekannt keine 
dto. 
dto. 
*) Das an sich gewiss richtige Princip der Nationalität wird in Fällen, in 
denen es sich um Grenzbezirke handelt, niemals bis zur äussersten Consequenz 
durchgeführt werden können. Dies hat besonders treffend nachgewiesen Karl 
Blind in der kleinen Schrift: »Ueber Staat und Nationalität. London 1859.« 
Nicht nur Correnti und Maestri (in dem verdienstvollen »Annuario IStatisiico- 
Italianon), sondern sogar die officielle Statistica del Regno d^Italia ; Popolazione, 
hat sich nicht entblödet (Introduzione, p. XLI) , keineswegs blos Venetien, 
Nizza, Corsica und Malta, sondern auch noch Triest, Istrien, Görz, Südtirol, 
den Schweiz. Cant. Tessin und einen Theil von Graubünden für Italien in An 
spruch zu nehmen.
	        
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